(...) Der Konsum ist ja legal, nur wo soll man es legal kaufen?" erwähnen Sie leider nur das Verbot des Handels mit Cannabis. Wie im Betäubungsmittelgesetz nachzulesen, ist das gesetzliche Cannabisverbot aber weitaus umfangreicher und umfasst auch unerlaubten Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, Abgabe, In-Verkehr-Bringen, Erwerb oder sonstiges Verschaffen. Auch wenn der Konsum von Cannabis also, wie Sie richtig bemerken, im Gesetzestext nicht explizit verboten - und insoweit der potentielle Cannabiskonsument auch nicht "kriminalisiert" - ist, war es doch ganz eindeutig nicht Absicht des Gesetzgebers, einen solchen, risikobehafteten Konsum von Cannabis in irgendeiner Weise zu fördern. (...)