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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Irene B. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Irene B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

zunächst Danke für Ihre Antwort und Ihr bisheriges Bemühen um den Nichtraucherschutz im öffentlichen Raum.

Doch im öffentlichen Raum bewegt man sich auch als Privatmensch und man kann sich frei entscheiden, ob man ein Raucherlokal betritt oder nicht. Was den privaten Raum angeht, so hat man keine Wahl und daß man bei schönstem Wetter seinen Balkon meiden muß und sämtliche Türen und Fenster fest verschließen, nur weil man nicht mitinhalieren möchte... Vielleicht kann man das Gespräch mit den Nachbarn suchen, wenn es sich um wenige Parteien handelt. Sollte aber jeder seinen persönlichen Privatkrieg vor Gericht ausfechten müssen, wenn es sich um mehr als 100 Parteien handelt, für die kein Vermieter zuständig ist, sondern um solche, die größtenteils in ihrem Eigentum leben?
Endet die Fürsorgepflicht des Staates tatsächlich im öffentlichen Raum und was ist mit Menschen - Alte, Arme, Kinder - die sich in ihrem privatesten Umfeld nicht wehren können, haben diese schlicht Pech?

Ich denke, daß sich die Politik auch gegenüber diesem Problem nicht blind und taub stellen darf!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bathelt,

auch wenn ich Ihren Wunsch nach Unterstützung durch die Politik nachvollziehen kann, möchte ich Ihnen keine Hoffnung auf ein von der Bundesregierung erlassenes Rauchverbot in Privatwohnungen machen. Über Privatrechtliche Streitigkeiten, zu denen neben Mietangelegenheiten auch Streitsachen über gemeinschaftliches Wohneigentum zählen, müssen die zuständigen Gerichte und nicht die Politik entscheiden. Zuvor würde ich Ihnen allerdings bei einer größeren Nachbarschaft weiterhin empfehlen, das Gespräch mit ihren Nachbarn zu suchen und nach einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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