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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Torsten H. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Torsten H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

die Veröffentlichung des Bundesdrogenberichts hat mich zutiefst Nachdenklich gestimmt. Die über die Jahre hinweg zu verzeichnende Zunahme extremen Trinkverhaltens hat wiedermal einen Höhepunkt erreicht. Die Zahlen sprechen glaube ich für sich.

Meine Fragen lauten:

1. Kann man den Seuchen "Alkoholismus" und "Jugendalkoholismus" denn überhaupt noch anders beikommen als durch ein grundsätzliches Verbot der Substanz Alkohol?

2. Bei anderen Drogen hat das strafbewehrte Verbot doch auch geholfen die Konsumzahlen einzudämmen und zu kontrollieren. Warum kann dies nicht auf die Drogen Alkohol und Tabak ebenfalls angewandt werden?

Klar wird es schwer sein dies am Anfang zu kommunizieren aber gesamtgesellschaftlich führt kein Weg daran vorbei. Die Schäden für die Gesellschaft überwiegen das Recht des einzelnen sich zu betrinken.

Die Argumentation für das Verbot anderer Suchtstoffe gilt in noch viel stärkerem Maße für Alkohol und Tabak, da hier noch weit mehr Schäden für die Volksgesundheit abgewendet werden können, immerhin sind mehr als 10% der Bevölkerung in hohem Maße gesundheitlich durch Alkoholkonsum gefährdet.

Ein Verbot könnte wahrscheinlich 100.000 Bürgern das Leben retten.

Vielleicht wäre es ein Anfang, Alkohol extrem zu besteuern und ähnlich wie in Skandinavien den Verkauf staatlich zu reglementieren und härtere Alkoholika (>3,5% vol) nur in lizensierten Geschäften anzubieten, wo strikt auf das Alter der Kundschaft geachtet wird.

Was halten Sie von diesem Vorschlag?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich.

Mit freundlichem Gruß

Torsten Hergesell

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hergesell,

die Drogenpolitik der Bundesregierung basiert auf einem Policy Mix verschiedener Maßnahmen. Angebotsreduzierung im Sinne von strafbewehrten Verboten ist nur eine der Möglichkeiten, dem Alkoholmissbrauch entgegenzuwirken. Bereits heute unterliegt der Verkauf alkoholhaltiger Getränke an Jugendliche gesetzlichen Reglementierungen (JugSchG); ebenso ist es nicht gestattet, "in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen" (Gaststättengesetz). Die Politik der Bundesregierung setzt darauf, solche Angebotsreduzierung mittels Verboten durch Angebote der Prävention, Therapie und Hilfe zu ergänzen. Aufklärungskampagnen, wie zum Beispiel die Jugendkampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung "Na toll! - Bist Du stärker als der Alkohol?", zielen darauf, ein Bewusstsein für die mit dem Alkoholkonsum verbundenen Gefahren zu schaffen. Mit Projekten wie "HaLT - hart am Limit", wird Kindern und Jugendlichen, deren Alkoholkonsum bereits jedes Limit überschritten hat, Beratung angeboten; therapeutische Maßnahmen, wie ambulante und stationäre Entwöhnungsprogramme, helfen bei der Suchtentwöhnung. Für den Erfolg der Drogenpolitik der Bundesregierung ist es wichtig, jedem der einzelnen Bausteine seine ihm gemäße Bedeutung zukommen zu lassen.

Gerade im Bereich der so genannten "Alltagsdrogen" Tabak und Alkohol ist es wichtig, die Öffentlichkeit für die negativen Folgen des Konsums dieser Stoffe zu sensibilisieren und dabei nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Erwachsene anzusprechen. Derzeit beraten Suchtexperten und -gremien über die Formulierung möglicher Maßnahmen zur Tabak- und Alkoholprävention, um diese nach der noch erforderlichen Abstimmung der Bundesregierung als Nationale Aktionsprogramme zur Beschlussfassung vorlegen und im Interesse der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch erfolgreich umsetzen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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