Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Rolf D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wer (Person / Partei / Gruppierung) hat das Verbot von Flohmärkten an Sonntagen in Rheinland-Pfalz initiiert und wie haben Sie in dieser Frage gestimmt?
Sehr geehrter Herr Dörner,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
wie Ihnen bekannt sein wird, bin ich Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Sie werden auch wissen, dass gesetzgeberische Entscheidungen des Landes vom Landtag getroffen werden. Insofern bin ich zunächst die falsche Ansprechpartnerin.
Soweit ich die Problematik der Flohmärkte am Rande in der Presse verfolgt habe, gibt es kein gesetzliches Verbot von Flohmärkten in Rheinland-Pfalz. Es ist also auch nicht von einer Partei initiiert worden.
Im Juni vergangenen Jahres hat ein Verwaltungsgericht entschieden, dass ein besonderer, einzelner Flohmarkt nicht zulässig ist, weil er gegen das Landeschlussgesetz verstoße. Dieses gibt es schon lange und bislang war niemand auf die Idee gekommen, deswegen Flohmärkte zu verbieten. Der einzelne Flohmarkt sollte auch aus anderen Gründen verboten werden, nicht wegen des Landeschlussgesetzes.
Das Urteil entfaltet zunächst keine Kraft auf andere Flohmärkte. Damit das der Fall wäre, müssten nun die Behörden überall Flohmärkte untersagen, weil sie ein Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz darstellen würden. Mir ist kein Fall bekannt, in dem beabsichtigt ist oder durchgeführt wurde. Ich würde das auch für nicht richtig erachten.
Hinzuweisen ist auch darauf, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes nur eine Vorentscheidung, keine endgültige Entscheidung gewesen ist und dass selbstverständlich auch weitere Instanzen entscheiden müssten, bevor ein solcher Satz allgemeingültig würde. Für diesen Fall, der eher unwahrscheinlich ist, haben bereits alle Parteien angekündigt, eine gesetzliche Änderung zu wollen, um sicherzustellen, dass Flohmärkte auch am Sonntag möglich bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing-Lichtenthäler