Frage an Ruth Weckenmann von Martin S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Weckenmann,
vielen Dank für Ihre Antwort. Darin sprechen sie die aktuell noch gegebene Möglichkeit der Verquickung von Amt und Mandat an. Die SPD hat ja in der vorletzten Landtagssitzung einen Gesetzesantrag eingebracht, der zum Inhalt hat, dass Amtsträger sich künftig nicht mehr um Landtagsmandate bewerben dürfen. Dieser wurde natürlich durch die Mehrheit der Regierungskoalition abgelehnt. Sicher haben Sie mit der Problematik bei "höheren" Amtsträgern ("...Oberbürgermeister, Schulleiter und Landräte...") recht... Meines Wissens sollte aber gem. dem SPD-Antrag jedem Angestellten im öffentlichen Dienst der Weg zum politischen Mandat verwehrt bleiben. Obwohl ich "nur" einfacher Angestellter ohne strategische oder politische Einflussnahme bei meinem (kommunalen) Arbeitgeber bin, wäre ich selbst also auch davon betroffen (wobei ich wohl nie vor habe, Landtagsabgeordneter zu werden). Was denken Sie? Muss hier nicht eine "Hirarchie-Grenze" eingerichtet werden? Wenn ja, wo sollte die liegen? Würde man nicht auch viel Potential verschenken, wenn man allen Angestellten des ÖD die Möglichkeit der aktiven politischen Einflussnahme verwehrt? Ein Parlament sollte doch idealerweise einen Querschnitt der Bevölkerung darstellen... In Baden-Württemberg leben immerhin rund 528.000 Beschäftigte des öffentl. Dienstes (ohne Angestellte des Bundes - Quelle: http://www.statistik-bw.de/FinSteuern/Landesdaten/PersonalKs.asp). Kann man eine halbe Million Menschen von der Politik aussperren?
mfG
M. Schubert
Lieber Martin Schubert,
selbstverständlich können sich auch Beschäftigte des ö.D. laut unseres Gesetzentwurfs in das Parlament wählen lassen, allerdings - und das ist der Unterschied - müssen sie in dieser Zeit ihr Arbeitsverhältnis ohne Bezüge ruhen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Weckenmann MdL