Frage an Ruth Katharina Seidl von Josef S. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Dr. Seidel,
Ich bin 87 Jahre alt und seit fünf Jahren ertaubt. Im 2. Weltkrieg habe ich mein rechtes Auge verloren. Halbjährlich beantrage ich ein neues Kunstauge beim LVR Rheinland für das Institut W. Trester Köln, zum jeweiligen Termin, muss ich zur Hardter Wald Klinik in Mönchengladbach Hardt. Für die hin-Rückfahrt benötige ich einen Fahrer für meinen PKW für die Dauer von ca. 3 -4 Stunden. Nach dem jetzigen Bundesversorgungsgesetz erhate ich als Fahrtkostenerstattung für die enstandenen Kosten 9,60 € lt. Geschäftszeichen 40V3428893 LVR Qualität für Menschen Dezernat 7 - Soziales / Integration Fachbereich Soziales Entschädigungsgesetz.Können Sie sich für eine Erhöhung nach den heutigen gestiegenen allgemeinen Kosten für eine zeitgemäße Kostenerstattung an die dafür betreffende Stelle einsetzen?
Damit hoffe ich dass ich keine Fehlbitte getan habe und verbleibe mit den besten Ostergrüße an sie und ihre Familie
Josef Schieren.
Sehr geehrter Herr Schieren,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Kostenerstattung durch den LVR für Transporte im Rahmen von notwendigen medizinischen Maßnahmen, die ich sehr gut nachvollziehen kann. Die derzeitige Fahrtkostenerstattung erscheint mir als nicht mehr zeitgemäß und ich habe vollstes Verständnis für Ihre Situation.
Vor diesem Hintergrund habe ich mich auf Bundesebene nach dem aktuellen Sachstand erkundigt und kann Ihnen Folgendes dazu mitteilen:
Aktuell wird eine Überarbeitung des sozialen Entschädigungsrechts (Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften) im Bundestag beraten.
Ich habe Ihr Anliegen auch an meine fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Grünen Bundestagsfraktion weitergeben und mich dafür eingesetzt, dass Ihr Anliegen in die Beratungen mit einfließt.
Über die weitere Entwicklung möchte ich Sie gerne auf dem Laufenden halten und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir dazu Ihre Kontaktdaten übermitteln würden.
Mit besten Grüßen
Ruth Seidl