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Ruppert Stüwe
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Frage von Benjamin G. •

Wie soll das die Regeneration der Mutter fördern?

Sehr geehrter Herr Stüwe,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Ich kann Ihre Argumentation nicht nachvollziehen. Sie sagen Sie möchten Väter mehr in die Care-Arbeit einbinden. Das halte ich für einen vorgeschobenen Einwand der moralisch vielleicht etwas wiegt, allerdings sehr realitätsfern ist.
Da die Frau nach der Geburt 8 Wochen ans Bett gefesselt ist (Wochenbett) und Sie nun die gemeinsame Elternzeit auf 4 Wochen verkürzen, MUSS die Frau in der Wochenbettzeit mindestens 4 Wochen ganz alleine mit dem Kind zu Hause sein! Ist Ihnen das bewusst?
Eine Frau die gerade ein Kind zu Welt gebracht hat 4 Wochen alleine mit dem Neugeborenen zu lassen und das in der Zeit in der sich der Körper wenig bis gar nicht erholt hat, halte ich für eine absolut schwachsinniges Vorhaben. Sie würden die Care-Arbeit fördern, wenn die Väter in der Lage sind in der wichtigsten Zeit bei Ihrer Frau und dem Neugeborenen zu bleiben. In dieser Zeit übernimmt der Vater doch die Hausarbeit!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Ziel des Elterngeldes ist es Eltern dabei zu unterstützen, sich um die Erziehung und Betreuung ihres Kindes zu kümmern. Sollten sie deswegen weniger oder gar nicht arbeiten gehen, schafft es einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben.

Elterngeld können natürlich Elternpaare, aber auch Alleinerziehende oder getrennt Erziehende beziehen. Die Unterstützung durch eine zweite Person ist nicht Voraussetzung zum Elterngeldbezug.

Es ist richtig, dass ein gemeinsamer Bezug von Elterngeld über zwei Monate, auch nach der Geburt nicht mehr möglich ist. Studien des Frauenhofer Institutes zeigen aber auch, dass im zweiten Monaten nach der Geburt bisher nur 20 Prozent der Elternpaare von der dieser Möglichkeit des gemeinsamen Bezuges von Elterngeld Gebrauch machen. (https://www.bib.bund.de/Publikation/2022/pdf/15-Jahre-Elterngeld-Erfolge-aber-noch-Handlungsbedarf.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Seite 4).

Bei Frühchen und Mehrlingsgeburten ist weiterhin ein längerer gemeinsamer Bezug von Elterngeld möglich (sehen Sie meine letzte Antwort an Sie).

Mit freundlichen Grüßen

Ruppert Stüwe

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