Was würde geändert in Sachen Tierschutz, damit die Tiere nicht so leiden müssen?
Sehr geehrter Herr Stüwe, was haben Sie in Bereich Tierschutz unternommen?
Müsste die Tiere weiterhin so gequält werden, wie z. Zeit das geschieht? Was haben Sie vor dies zu ändern?
Sehr geehrte Frau. M.
vielen Dank für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch zum Thema Tierschutz.
Sie fragen, was bisher im Bereich des Tierschutzes unternommen wurde. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zu einer Reform des Tierschutzgesetzes verabredet. Diese Reform ist gerade in Arbeit.
Ich möchte Ihnen gerne erläutern, was wir mit der Reform des Tierschutzgesetzes planen, um den Tierschutz und das Wohl der Tiere zu stärken.
Die Ampelkoalition hat sich auf konkrete Maßnahmen geeinigt, um den Tierschutz zu verbessern. Auch wenn das Grundgesetz den Tierschutz als Staatsziel beinhaltet, gibt es leider noch Defizite, insbesondere bei der Anwendung und beim Vollzug der Regeln. Damit wollen wir uns aber nicht abfinden und ändern dafür das Tierschutzgesetz.
Die Änderungen umfassen mit dem Online-Handel, der Heim- und der landwirtschaftlichen Tierhaltung und der Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen wichtige Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird. Wir werden den Tierschutz auch stärken, indem es eine/n hauptamtlichen Bundestierschutzbeauftragte/n gesetzlich verankert. Damit wird Verantwortung auch institutionell gestärkt. Zudem schaffen wir die Voraussetzung, um Verstöße gegen den Tierschutz effektiver ahnden zu können.
Welche Maßnahmen sind konkret vorgesehen:
- Mit den Änderungen sollen – unter anderem – der illegale Handel mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen bekämpft und eine bessere Kontrolle an Schlachthöfen durch Videoüberwachung eingeführt werden.
- Maßnahmen zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben.
- Maßnahmen, um die Zahl „nicht-kurativer“ Eingriffe (z. B. Schwänze kürzen bei Ferkeln und Lämmern) zu reduzieren.
- Maßnahmen, um die Qualzucht in Deutschland weiter einzudämmen.
- Einrichtung des Amtes des oder der Bundestierschutzbeauftragten.
- Effektivere Straf- und Bußgeldvorschriften bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.
Mit den neuen Regelungen wollen wir die Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen. Für Tiere in der Landwirtschaft bedeuten die vorgesehenen Änderungen insbesondere, dass bestimmte Eingriffe, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen, gar nicht mehr (Schwänze kürzen bei Lämmern), nur noch mit entsprechender Betäubung (Ausbrennen der Hornanlagen bei Kälbern) oder nur in Einzelfällen sowie unter bestimmten Voraussetzungen (Schwänze kupieren bei Schweinen) vorgenommen werden dürfen. Zudem stehen den kontrollierenden Behörden künftig zusätzliche Instrumente zum Vollzug des Tierschutzrechts zur Verfügung. Auch das wird den Tierschutz weiter stärken. Die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen hilft den Behörden dabei, systemische Mängel im Schlachtprozess (z.B. mangelhafte Betäubungsgeräte) aufzudecken. Außerdem soll die Nachfrage nach Tieren mit Qualzuchtmerkmalen durch ein Ausstellungs- und Werbeverbot sinken.
Bei den fortgesetzten Tiertransporten in sogenannte gibt es erhebliche rechtliche und politische Herausforderungen, diese Transporte zu unterbinden. Tierrechtsexperten und auch die Berichterstatterin für Tierschutz der SPD-Bundestagsfraktion, Anke Hennig, setzen sich deshalb intensiv dafür ein, diese Praxis zu beenden. Es gibt jedoch erhebliche rechtliche und politische Herausforderungen, um diese Transporte zu unterbinden. Unser Ziel ist es, bei den anstehenden Verhandlungen zur umfangreichen Änderung des Tierschutzgesetzes ein Verbot dieser Transporte rechtssicher zu verankern. Bereits jetzt hätte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit, den Stopp dieser Transporte über eine Verordnung umzusetzen, argumentiert aber damit, dass dies nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sei. Dies wird nun zu prüfen sein.
Auch aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist es zudem unerlässlich, dass auf europäischer Ebene strengere Regelungen eingeführt werden.
Die Verkündung des Gesetzes ist derzeit für Dezember 2024 vorgesehen. Das Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, das heißt: Ab diesem Zeitpunkt gelten die geänderten Regelungen. Für einige dieser Regelungen sind längere Übergangsfristen vorgesehen, um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich auf die geänderten Anforderungen einzustellen.
Sie sehen, dass wir uns zahlreiche konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls vorgenommen haben. Im anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir uns dafür einsetzen, dass noch weitere Punkte ins Gesetz aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ruppert Stüwe