Dürfen außer ukrainischen Flüchtlingen auch Flüchtlinge aus anderen Ländern (bspw. Syrien, Afghanistan) Sozialleistungen beziehen?
Handelt es sich dabei um dieselben Sozialleistungen wie bei den ukrainischen Flüchtlingen, welche beantragt werden können? Und wieviele Personen mit dem anerkannten Status als Flüchtling (Familienmitglieder einbezogen) beziehen aktuell diese Sozialleistungen? Wie hoch waren in 2022 sowie in 2023 die Summen, die für Flüchtlinge hinsichtlich der Sozialleistungen aufgewendet wurden? Welchen Anteil an diesen beiden Summen (2022, 2023) haben die einzelnen Gruppen (nach Herkunftsländern)? (Die jeweils ersten fünf Gruppen genügen.)
Vielen Dank im Voraus!
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre erneute Frage hier bei Abgeordentenwatch.de.
Der Begriff „Sozialleistungen“ umfasst nicht eine bestimmte Leistung, sondern verschiedene. Dies kann zum Beispiel Bürger:innengeld sein, das kann Wohngeld sein, Arbeitslosengeld oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sein.
Der Kreis der Empfangsberechtigten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist in §1 AsylbLG abschließend geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__1.html).
Laut Statistischem Bundesamt lagen 2022 die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei 6,5 Mrd. Euro. Zahlen für 2023 liegen erst nach Rechnungsabschluss vor.
2021 haben 401 570 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Asylbewerberleistungen/Tabellen/4-1-zv-empf-ausschl-bes-lstg-geschl.html). Aktuellere Zahlen liegen dazu noch nicht vor.
Die fünf häufigsten Herkunftsländer zum 31.12.2021 sind:
Irak (13%)
Afghanistan (13%)
Syrien (12%)
Nigeria (6%)
Russland bzw. Russische Föderation (5%)
Mit freundlichen Grüßen
Ruppert Stüwe