Frage von Detlev B. • 19.01.2025
Antwort ausstehend von Rüdiger Lucassen AfD
Nach meiner persönlichen Einschätzung als Nicht-Jurist nehme ich an, dass hier keine Strafbarkeit vorliegt
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung behält seine Gültigkeit auch im Verteidigungsfall