(...) Neben diesen getroffenen Maßnahmen wissen wir auch, dass wir in Deutschland gerade im Vergleich zu anderen Ländern ein weitläufiges und effektives System der sozialen Sicherung besitzen, welches geeignet ist, Folgen der Krise abzufedern. (...)
(...) Wir haben im Koalitionsvertrag auch die Stärkung des Ehrenamts vereinbart, wozu natürlich auch die Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts gehört. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, hier einen ganzheitlichen Aufschlag vornehmen zu wollen, der die gesamte Palette der Fragen – Ehrenamtskatalog, Pauschalen und Betätigungsfelder – enthalten muss. (...)
(...) Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. Dabei ist die Verlustverrechnung auf jährlich 10.000 Euro beschränkt. (...)
(...) Die Bundesregierung als auch die CDU /CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag haben mehrfach deutlich gemacht, dass die im Basic Law von 1997 festgeschriebenen Rechte nicht nur auf dem Papier existieren dürfen. Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit müssen volle Geltung haben. Es geht auch um die Verantwortung, internationales Recht zu respektieren. (...)
(...) Im Gegensatz zu anderen Ländern gilt für die Gesundheitsversorgung in Deutschland für viele Entscheidungsbereiche das Prinzip der Selbstverwaltung: Der Staat gibt zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben vor, die Versicherten und Beitragszahler sowie die Leistungserbringer organisieren sich jedoch selbst in Verbänden, die in eigener Verantwortung die medizinische Versorgung der Bevölkerung übernehmen. Dieser Grundsatz liegt auch dem Transplantationsgesetz (TPG) von 1997 zugrunde, mit dem der Gesetzgeber den Rechtsrahmen für ein gerechtes und qualitativ hochwertiges Transplantationssystem in Deutschland geschaffen hat. (...)