Frage an Rüdiger Erben von Guntram H. bezüglich Recht
Wie ist Ihre Position zu einem dringend nötigen zivilrechtlichen Antidiskriminerungsgesetz, das die Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einbezieht und nicht in gewissen Bereichen ausgrenzt? Ein solches Gesetz wurde im Frühjahr vorigen Jahres auch von Sachsen-Anhalt im Bundesrat abgelehnt. Welche anderen Alternativen hätten Sie, um das Prinzip der Gleichstellung Behinderter (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3) in das Zivilrecht zu überführen, so dass auch behinderte Menschen problemlos hier ihre Rechte wahrnehmen können.
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
Rot-Grün hatte das Antidiskriminierungsgesetz der letzten Legislaturperiode im Deutschen Bundestag beschlossen, nicht weil uns die EU dazu zwingt, sondern weil wir es für richtig halten. Wir beklagen Diskriminierung nicht nur, wir bekämpfen sie. Es ist unerträglich, wenn in unserem Land Eltern eines Kindes mit Behinderung vom Wirt aufgefordert werden, das Lokal zu verlassen, weil andere Gäste sich hierdurch gestört fühlen. Hier stehen wir an der Seite der Betroffenen und fordern auch in unserem Wahlprogramm das längst überfällige Antidiskriminierungsgesetz. Wir stehen zu unserem Antidiskriminierungsgesetz - haben aber leider bei der Umsetzung innerhalb der großen Koalition keine Mehrheit. Deshalb suchen wir jetzt mit der CDU den Kompromiss in einem Antidiskriminierungsgesetz, das wenigstens die Forderungen der EU 1 zu 1 umsetzt.
Wir sehen keine andere Alternative, als ein Gesetz, das die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Zivilrecht gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Erben