Frage von Markus M. • 24.09.2009
Portrait von Rudolf Henke
Antwort von Rudolf Henke
CDU
• 27.09.2009

(...) Die Entscheidung für eine ärztliche Beratungspflicht auch im fortgeschrittene Stadium der Schwangerschaft und eine dreitägige Bedenkzeit nach Stellung der Diagnose bis zur etwaigen Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs ist zu begrüßen. Damit ist endlich eine Gesetzeslücke beseitigt, das durch die Reform des Schwangerschaftsabbruchrechts im Jahre 1995 entstanden war. (...)

Portrait von Rudolf Henke
Antwort von Rudolf Henke
CDU
• 20.08.2009

(...) Meines Erachtens sollten künftig frei verfügbare Mittel vor allem dazu genutzt werden, die Vergütungssituation im Rahmen der Regelleistungsvolumina für die Behandlung von Patientinnen und Patienten zu verbessern, die auf eine länger dauernde Betreuung duch ihren Arzt angewiesen sind. (...)

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