Frage an Rudolf Henke von Tobias R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Hr. Dr. Henke,
im Kreis Aachen bestehen mit den Krankenkassen zahlreiche Sonder (IV-Verträge) mit niedergelassenen Arztgruppen. In diesen Verträgen sind z.T. Programme, ohne den wirklichen Sinn -eine besseren Versorgung-. Man erhält den Eindruck, dass diese Verträge existieren, um die Meinung der Ärzteschaft zur Gesundheitsministerin milde zu stimmen.
Z.B. wird im Mutterschaftsvorsorgebereich ein zusätzlicher Ultraschall in der 6.-8. Schwangerschaftwoche vergütet. Ein Nutzen dieser Untersuchung oder der Sinn hierzu eine Studie zu erstellen wurde in keiner Fachzeitschrift bisher dargestellt. Geld für die Ärzte, um das Honorar aufzubessern?? Weniger Protest aus Aachen zur Reform??
Da in Aachen mit verschiedenen Fachgruppen Verträge geschlossen wurden interessiert es mich,ob Sie hierüber informiert sind und auch mit den niedergelassenen Kolleginnen/Kollegen diesebezüglich Gespräche führen und den Sinn dieser Verträge bestätigen oder wiederlegen können?
M.f.G.
Tobias Resch
Sehr geehrter Herr Resch,
Besten Dank für Ihre Anfrage und Ihre Geduld bis zur Antwort. Die von Ihnen angesprochenen Sonderverträge liegen weder in meinem Wahlkreisbüro noch in der Arbeitsgruppe Arbeit, Gesundheit und Soziales der CDU-Landtagsfraktion vor. Das wäre auch ungewöhnlich, denn die Kontrolle der vertragsschließenden Partner obliegt deren Mitgliedern und nicht dem Parlament. Die zuständigen Ministerien auf Bundes- bzw. Landesebene haben die Rechtsaufsicht.
Sonderverträge sind seit den 90er Jahren ein fester Bestandteil der Vertragspolitik zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und den hiesigen Krankenkassen.
Zu Beginn der 90er Jahre kam es zu einem erheblichen Rückgang des durchschnittlichen Umsatzes der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein aus vertragsärztlicher Tätigkeit. Hatte dieser Umsatz pro KV-Mitglied 1992 bei knapp 205.000 Euro gelegen, so sank er in den 10 folgenden Jahren auf einiges über 160.000 Euro ab.
Um dem zu begegnen, beschritten KV und Kassen den Weg der Sonderverträge. Nur dadurch konnte die KV Nordrhein in dieser Zeit die Gesamtvergütung Jahr für Jahr erhöhen, sogar über die gesetzlich zugestandene Steigerung der Grundlohnsumme hinaus. So stieg das Gesamthonorar von 1996 bis 2006 um 393 Millionen Euro. Die Vertragsärzte übernahmen damit Aufgaben, die den Krankenkassen im Blick auf ihre Mitglieder zweckmäßig und notwendig erschienen.
Damit wurde zu Beginn des Jahrzehnts der durchschnittliche vertragsärztliche Umsatz je KV-Mitglied stabil gehalten, obwohl die Zahl der KV-Mitglieder kontinuierlich stieg.
Die inhaltliche Kontrolle der Verträge erfolgt durch die Vertragspartner. Im Hinblick auf Ihre Anfrage habe ich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein deshalb darum gebeten, mir die gegenwärtige Situation der Sonderverträge zu erläutern.
Meines Erachtens sollten künftig frei verfügbare Mittel vor allem dazu genutzt werden, die Vergütungssituation im Rahmen der Regelleistungsvolumina für die Behandlung von Patientinnen und Patienten zu verbessern, die auf eine länger dauernde Betreuung duch ihren Arzt angewiesen sind.
Aus zahlreichen Gesprächen mit niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ist mir bekannt, dass die Rolle der Sonderverträge, etwa im Fall der Disease Management Programme, demgegenüber sehr unterschiedlich bewertet wird. Politisch bieten umfassend umgesetzte Sonderverträge dem Bundesministerium für Gesundheit in der Tat eine sicherlich gern gesehene Möglichkeit, sich als Initiator für Verbesserungen in der Versorgung darzustellen, wenn die Initiative - wie bei den DMP´s - von dort ausgeht.
Mit freundlichen Grüßen aus Aachen
Rudolf Henke