
(...) Zusätzlich wird die Regelung zur verpflichtenden audiovisuellen Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen im Rahmen polizeilicher Ermittlungsverfahren bei Verdacht vorsätzlicher Tötungsdelikte und bei besonderer Schutzbedürftigkeit der Beschuldigten, eingeführt. In diesem Rahmen forderte unser Koalitionspartner bei den Verhandlungen zum Gesetzentwurf audiovisuelle Dokumentationen in weiteren Ermittlungsverfahren, auch bei anderen als den bereits genannten Delikten, verpflichtend einzusetzen. Nach meiner Kenntnis der Beratungen sah die CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag in dieser Verpflichtung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, sowie unter anderem die Gefahr des Verlusts der Aussagebereitschaft von Beschuldigten bei audiovisuellen Aufnahmen. (...)