
Das Einbringen von Gegenständen (z.B. Handys oder Drogen) in Justizvollzugsanstalten ist in der Tat ein Problem. NRW hat zwei Gesetzesinitiativen in den Bundesrat eingebracht, durch die das Einbringen von Drogen als besonders schwerer Fall mit einer erhöhten Mindeststrafe bedroht und das Einbringen sonstiger Gegenstände erstmals als Straftat (und nicht nur als Ordnungswidrigkeit) geahndet werden soll. (...)