Fragen und Antworten
Das Einbringen von Gegenständen (z.B. Handys oder Drogen) in Justizvollzugsanstalten ist in der Tat ein Problem. NRW hat zwei Gesetzesinitiativen in den Bundesrat eingebracht, durch die das Einbringen von Drogen als besonders schwerer Fall mit einer erhöhten Mindeststrafe bedroht und das Einbringen sonstiger Gegenstände erstmals als Straftat (und nicht nur als Ordnungswidrigkeit) geahndet werden soll. (...)
(...) Das Justizministerium ist sicher ein schwieriges Ressort. (...) Entscheidend ist die Arbeit, nicht die Person. (...)
(...) Gilt es doch, politische Entscheidungen und Unternehmensführung für 34.000 Mitarbeiter in fast 200 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und 36 Justizvollzugsanstalten unter einen Hut zu bringen. Nach fünf Jahren fragt man sich natürlich, ob und was man erreicht hat. Erreicht habe ich, dass der Stellenabbau im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst und im Vollzug gestoppt und die Entwicklung umgekehrt werden konnte. (...)