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Rosa Domm
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Frage von Klaus-Peter S. •

Mit 16 Jahren den Bundestag wählen!So die Forderung der Grünen! Sind die Grünen auch dafür,dass dann auch einhergehend generell die Strafmündigkeit künftig mit dem Alter von 16 Jahren beginnt?

Sehr geehrte Frau Domm.
Ich danke für Ihre Antwort vom 6.Februar 23.Leider sind Sie nicht darauf eingegangen,ob dann auch einhegehend eine generelle Strafmündigkeit von Jugendlichen ab dem 16.Lebensjahr beginnen soll.Deshalb meine Nachfrage an Sie,wie Grüne dazu stehen.Wem man mit 16 Jahren die notwendige Reife zugesteht den Bundestag mitzuwählen, der sollte genauso mit 16 Jahren auch für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen.Wollen die Grünen das auch,oder stehen sie für Rosinenpickerei?

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre weitere Nachfrage zum übergeordneten Thema Wahlaltersenkung.

Unter dem Begriff Strafmündigkeit ist das Alter zu verstehen, ab dem einem Menschen vom Gesetzgeber her zugetraut wird, die Folgen seiner Handlungen so weit zu überblicken, dass er bewusst anderen schaden kann und daher für diese Handlungen die Verantwortung übernehmen muss. Die Strafmündigkeit ist in § 19 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Danach ist strafmündig, wer zur Zeit der Tat das 14. Lebensjahr vollendet hat. Entsprechend muss eine Person im Alter von 16 Jahren bereits strafrechtliche Verantwortung für ihre Taten übernehmen. Es gilt das Jugendgerichtsgesetz.

Mit freundlichen Grüßen
Rosa Domm

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