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Rosa Domm
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Frage von Martin W. •

Werden Sie sich als Mitglied der Bürgerschaft für ein Vergabeverfahren hinsichtlich der Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund einsetzen, das Werbemonitore im öffentlichen Raum ausschließt?

Digitale Werbemonitore sind Energiefresser, Lenken im Verkehr ab, sind für einen Großteil der Lichtverschmutzung verantwortlich und dominieren immer mehr den Stadtraum.Grundsätzlich sind Werbemonitore und Werbeanlagen mit Wechsellicht nach der derzeit gültigen Wechsellichtverordnung nur im Vergnügungsviertel Reeperbahn, am Steindamm und in der Spitalerstraße (Altstadt) vorgesehen. Unter dem amtierenden rot-grünen Senat wurden die Vorgaben der Wechsellichtverordnung nicht eingehalten und stadtweit Ausnahmegenehmigung für Werbemonitore im öffentlichen Raum erteilt. Die Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg enden zum 31. Dezember 2026. Der Senat plant bei der Neuvergabe der Werberechte erneut die flächendeckende Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Werbemonitore.

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Werbung im öffentlichen Raum. 

Ich teile viele Ihrer (und von Ihrer Initiative „Hamburg werbefrei“) vorgebrachten Bedenken gegen Werbung im öffentlichen Raum. Gerade wenn Werbung eine zu dominante Rolle im öffentlichen Raum einnimmt, kann sie meiner Meinung nach eine schädliche Wirkung haben: Lichtverschmutzung, Ablenkung, schädliche Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen oder Beeinträchtigungen im Straßenverkehr können negative Auswirkungen sein.

Auf der anderen Seite haben die Gestattungsverträge über die Nutzung der Hamburgischen Außenwerberechte auch einen positiven Effekt: Sie generieren wichtige Einnahmen für unsere Stadt, schaffen eine Kommunikationsfläche, die auch für städtische Meldungen genutzt werden kann und die Werbeunternehmen errichten und betreiben Fahrgastunterstände für unseren öffentlichen Nahverkehr – dadurch tragen sie auch einen wichtigen Beitrag zu unserer städtischen Mobilität bei.

Daher muss man meiner Meinung nach hier abwägen, wie man Werbung und ihre negative Wirkung begrenzen und gleichzeitig die positiven Effekte der Gestattungsverträge für unsere Stadt nutzen kann. Und genau diese Abwägungen sollten meiner Meinung nach auch in die Ausgestaltung der zukünftigen Gestattungsverträge einfließen. Aufgrund der laufenden Arbeiten an möglichen Verträgen kann ich Ihnen hier keine Details nennen. Ich versichere Ihnen aber, dass Ihr Anliegen uns sehr bewusst ist und wir Ihre Bedenken durchaus teilen. 

Mit freundlichen Grüßen
Rosa Domm
 

 

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