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Rosa Domm
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Frage von Klaus-Peter S. •

An wen können sich Hauseigentümer wenden, die die Kosten für die vorgegebenen Sanierungspflichten (Hamburger Energiesparverordnung) nicht aufbringen können,weil es am notwendigen Eigenkapital fehlt?

Sehr geehrte Frau Domm!

Klimaschutz muss auch bezahlbar sein! Ich vermute den Slogan kennen Sie. Was passiert,wenn Eigentümer von Wohnungen oder Häusern, die auferlegten Pflichten nach der Hamburger Energiesparverordnung finanziell gar nicht schultern können? Die geforderte energetische Sanierung von Bestandsimmobilien wird vom Großteil der Besitzer nicht finanziert werden können. Die Angst unter den Bürgern geht deshalb um. Die grundlegenden Daten zur Erreichung der geforderten Klimaschutzziele im Wohngebäudebereich liegen längst vor. 1000 Euro Kosten pro m/2 bei Wohnungen, bei Einzel- oder Doppelhäusern 1500 Euro ("Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Wohnen" in Kiel.) Bedeutet: Für ein kleines Häuschen von 100 Quadratmetern aus dem Bestand sind ca.150.000 Euro aufzubringen.

AN WEN KANN MAN SICH WENDEN, WENN MAN FINANZIELL DAZU NICHT IN DER LAGE IST? Gibt es Bestandsschutz, oder drohen Zwangsversteigerung und Enteignung? Von der Politik gibt's leider keine konkreten Antworten dazu. Nur Forderungen!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Mail in Bezug auf die Energieeinspar-Verordnung des Bundes.

Sicher beruhigt es Sie, wenn ich Ihnen mitteile, dass es für Immobilien einen Bestandsschutz gibt, also weder Enteignung noch Zwangsversteigerung drohen. Vielmehr geht es nun darum, möglichst schnell möglichst viele Immobilien klimafit zu machen. In Hamburg warten wir deshalb auch auf die lang angekündigte Sanierungsstudie von Senatorin Stapelfeldt.

Bezüglich der Möglichkeiten der Unterstützung bei Modernisierungsvorhaben empfehle ich Ihnen, sich bei der Investitions- und Förderbank Hamburgs (IFB) https://www.ifbhh.de/programme/kundengruppe/eigenheim-modernisieren zu informieren. Dort gibt es zahlreiche Förderprogramme mit Zuschüssen, zinslosen- oder zinsreduzierten Krediten. Da jedes Haus individuell ist, ist es sinnvoll, einen Check Ihres Hauses vornehmen zu lassen, welche Maßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind. Auch dieser Check wird gefördert (Die Kosten belaufen sich auf ca. 1000,-, davon werden ca. 600,- Euro gefördert).

Es gibt auch zahlreiche Förderprogramme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) https://www.kfw.de/kfw.de.html .

Diese Möglichkeiten werden Ihnen bei einem Beratungsgespräch eingehender erläutert.

Bzgl. Heizungssystemoptimierung kommt beispielsweise ein sog. „hydraulischer Abgleich“ in Frage, eine einfache Maßnahme die schon Energieeinsparungen erzielen kann. Das kann jede*r Heizungstechniker*in.

Aktuell gibt es allerdings, wie Sie sicherlich wissen, allerhand Lieferschwierigkeiten und einen regelrechten Ansturm auf Beratungen, weswegen Sie vermutlich einen etwas längeren Atem brauchen.

Mit freundlichen Grüßen
Rosa Domm

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