Frage an Rosa Domm von Matthias A. bezüglich Bildung und Erziehung
Guten Tag Frau Domm.
Mich würde interessieren, wo in der Impfverordnung die große Gruppe der "Sozialarbeiter" eingeplant ist. Erzieher und Lehrer werden (natürlich zurecht) explizit erwähnt. Ich arbeite selber in engen und teilweise prekären Umgebungen und stelle als Familienhelfer das Kindeswohl sicher, und finde es erstaunlich mich in diesen Texten nicht wiederzufinden.
Ich würde mich freuen wenn Sie mir beantworten würden/könnten ob ich mich verlesen habe, oder warum "wir" keinerlei Erwähnung finden? Oder wird das auf Landesebene anders gehandhabt? Die Antwort der Fachbehörde auf meine Frage zielte darauf ab, sich im Grunde selber darum zu kümmern. Ist das aus Ihrer Sicht genug Wertschätzung für eine so große und wichtige Berufsgruppe?
Vielen Dank, Ihnen alles Gute.
M. A.
Sehr geehrter Herr Ahues,
vielen Dank für Ihre Frage. Aufgrund der bekannten Knappheit eines Impfstoffs wurde eine Priorisierung auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorgenommen und eine entsprechende Impfverordnung (ImpfVO) durch das Bundesgesundheitsministerium erlassen.
Diese Verordnung sieht vor, u.a. zuerst Personen, die älter als 80 Jahre sind, zu impfen (insbesondere Bewohner*innen von Pflegeheimen), da für diesen Personenkreis ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe besteht. Erst wenn die höchste Prioritätsgruppe durchgeimpft ist, kann auch weiteren Personengruppen nach und nach ein Impfangebot gemacht werden.
Die Hamburger Sozialbehörde kann nicht entscheiden, eine Berufsgruppe höher zu priorisieren. Das ist in der Corona-Impfverordnung des Bundes festgelegt. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat mit ihrem Umlaufbeschluss vom 18.1.2021, dort Punkt 4, nochmals das Bundesgesundheitsministerium um Klarstellung gebeten, dass alle Beschäftigten der Kinder- und Jugendarbeit als Erzieher*innen im Sinne der ImpfVo zu behandeln sind (vgl. https://jfmk.de/wp-content/uploads/2021/01/JFMK-UB-01_2021-Beschluss_extern.pdf ). Andere Sozialarbeiter*innen, bspw. aus Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete und für Wohnungslose fallen übrigens in die zweite von drei Prioritätskategorien.
Mit freundlichen Grüßen
Rosa Domm