Frage an Rosa Domm von Björn R. bezüglich Naturschutz
Guten Morgen Frau Domm,
Ich zitier aus ihrer Homepage:
-Ökologisch. Gerecht. Weltoffen. GRÜNE Politik für Hamburg-
Wie verträgt sich ihr Leitspruch mit der Unterstützung, anders ist ihr schweigen hierzu nicht zu werten, zur Öffnung der Alten Süderelbe,
- der Zerstörung eines Biotop
- Vernichtung von Existenzen, Arbeitsplätzen
- unwiederbringlicher Eintrag von derzeit gebundenem Schwermetallen in die Natur
- unfassbarer CO2-Ausstoß bei Umsetzung und Erhalt der Maßnahme, bummelig 90.000 LKW-Ladungen nur für den Abtransport der auszubaggernden Schlickmassen, dann sind die LKW´s aber noch nicht vor Ort
- Vertreibung/Tötung geschützter Tierarten
- Verschwendung von Steuergeldern
- Vernichtung von Privateigentum
- Inkaufnahme von Überschwemmungen/Sturmfluten im Süderelberaum
um nur einige Punkte zu nennen.
Wie rechtfertigen sie ihren Rechtsbruch, bezogen auf die folgenden Gesetzestexte:
Gemäß §30 BNatSchG Gesetzlich geschützte Biotope
(2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten:
1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
(...)
Gemäß §31 Wasserhaushaltgesetz (Betr. Wasserwirtschaft)
(1) Gewässer, die sich im natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollten in diesem Zustand erhalten bleiben, (...);
(5) Beim Ausbau sind natürliche Rückhalteflächen zu erhalten, das natürliche Abflussverhalten nicht wesentlich zu verändern, naturraumtypische Lebensgemeinschaften zu bewahren und sonstige erhebliche nachteilige Veränderungen des natürlichen oder naturnahen Zustandes des Gewässers zu vermeiden, (...)
Björn Rummel
Sehr geehrter Herr R.,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich weiß, wie intensiv eine mögliche Wiederöffnung der Alten Süderelbe vor Ort diskutiert wird - und dass bei Ihnen große Vorbehalte gegen die Überlegungen bestehen. Das kann ich verstehen. Ich möchte dennoch kurz erklären, warum wir eine vertiefende Prüfung befürworten, die wir nun zusammen mit der SPD in einem Antrag im Umweltausschuss eingebracht haben.
Die Tideelbe ist in einem ökologisch schlechten Zustand. Wir sind in der Pflicht, diese wichtige Lebensader für Natur und Mensch zu stärken. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass Hamburg Verantwortung für die Elbe übernimmt. Wir folgen damit den Empfehlungen des Forum Tideelbe, das für uns ein äußerst wertvolles Gremium der Zusammenarbeit in der Region ist.
In Abstimmung mit Schleswig-Holstein wollen wir deshalb in die vertiefende Prüfung der Wiederanbindung der Alten Süderelbe und der Haseldorfer Marsch einsteigen. Im Rahmen dieser Prüfung sollen wichtige und drängende Fragen geklärt werden, die auf der Ebene der Machbarkeitsstudien noch nicht ausreichend behandelt werden konnten. Konkret sind das Fragen des Austarierens von Naturschutzzielen und -ansprüchen, der Auswirkungen auf den Obstbau und auf Privateigentum sowie Veränderungen der Kulturlandschaft. Eine wichtige Frage dabei ist, ob die Maßnahme ‚Alte Süderelbe‘ auch mit einem verringerten Tidenhub positive Effekte zeigen kann.
Konkret möchte ich mich zu der Frage der Aufwertung von Naturräumen äußern. Aus meiner Sicht kann die Wiederanbindung der Alten Süderelbe durchaus als eine naturschutzfachliche Aufwertung verstanden werden. Diese Position nehmen ja auch die Gutachter der Machbarkeitsstudie ein, darunter das renommierte Büro BioConsult. Wir haben entlang der Unterelbe nur noch sehr wenige tidebeeinflusste Lebensräume (v.a. den FFH-Lebensraumtyp 1130 Ästuarien). Diese Lebensräume zu schaffen, ist eine grundsätzlich wichtige Aufgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Rosa Domm