Frage an Roman Simon von Imri R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Simon,
würden Sie meinen, daß wenn ein Steuerbürger sich gegen eine verdeckte Gewinnausschüttung gerichtlich erfolgreich verteidigt und vom BFH freigesprochen wird, er (als monetäre strafe) die Säumniszuschläge, die ihm seinerzeit auferlegt wurden, weiter beibehalten muß? oder, ob i.W. der Gleichbehandlung von nicht schuldigen Steuerbürger, er seine Säumniszuschläge zurück erhalten sollte?
MfG
I.Rapaport
Sehr geehrter Herr R.,
als Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus und dort im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, im Ausschuss für Umwelt, Verbraucher und Klimaschutz und im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung und Antidiskriminierung bin ich mit steuerrechtlichen Fragen, die das Bundesrecht betreffen - Auswirkungen der Entscheidungen des Bundesfinanzhofes richten sich ja nach Bundesrecht - nicht befasst. Daher bitte ich Sie, sich bezüglich Ihres impliziten Änderungswunsches von Bundesrecht an eine Bundestagsabgeordnete oder einen Bundestagsabgeordneten zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Roman Simon