Frage an Roman Simon von Patrick K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Simon,
was wird die CDU dagegen unternehmen, dass in den meisten Berliner Kneipen
und Diskotheken keinerlei Nichtraucherschutz existiert?
Dass ein striktes Rauchverbot gut funktioniert, sieht man am Beispiel Bayern und im Saarland. Auch das BVerfG hält ein Gesetz ohne Ausnahmen für legitim.
Wenn es aber Ausnahmen gibt, so werden weitere Schlupflöcher generiert. Für die Gesundheit der Gäste und Bediensteten ist das keine Lösung.
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr Kast,
ich bin Nichtraucher und sehe bei einigen Freunden, dass es sehr schwer fallen kann, von den Glimmstengeln wegzukommen. Bei der Wahl der Kneipe, in die ich gehe bzw. in der ich mich mit Freunden treffe, habe ich in der Vergangenheit einen Bogen um Raucherkneipen gemacht. Ich habe ja die Wahl. Und hier handle ich ganz bewusst.
Etwas anderes wäre es aber, allen Kneipenwirten oder Diskothekenbetreibern in Berlin vorzuschreiben, ihre Lokalitäten nur noch als Nichtraucherstätten zu betreiben. Die Berliner CDU deshalb tritt nicht für ein generelles Rauchverbot in Diskotheken ein, sofern zu diesen Diskotheken nur volljährige Personen Zugang haben. Zwar befürworten wir den Nichtraucherschutz, wollen aber auch eine Wahlfreiheit für Wirte und Gäste. Es ist daher richtig, dass z.B. Einraumkneipen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Rauchverbot ausgenommen werden können, wie es jetzt auch das Berliner Nichtraucherschutzgesetz vorsieht.
Um für die Betreiber kleinerer Kneipen und auch für Diskotheken existentielle Nachteile zu vermeiden, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung 2008 (BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07; 1 BvR 402/08; 1 BvR 906/08 - evtl. ist es das Urteil, das Sie auch nennen) zugunsten der "getränkegeprägten Kleingastronomie" einen Ausnahmtatbestand für kleine Einraumkneipen (bis 75 qm) geschaffen. Zudem hat es festgestellt, dass es gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes vertößt, wenn gesetzlich in Kneipen zugelassene Raucherräume in Diskotheken untersagt sind.
Hintergrund war, dass das Gericht zu der Auffassung gelangt war, dass es zwar verfassungsgemäß wäre, ein generelles Rauchverbot einzuführen, nicht aber, ein grundsätzliches Rauchverbot, das für Mehrraumkneipen die Einrichtung eines Raucherzimmers vorsieht, für Einraumkneipen aber keine Ausnahmen zulässt, da diese dadurch unverhältnismäßig beeinträchtigt würden. Nicht alles, was verfassungsgemäß ist, ist auch erstrebenswert. Die CDU Berlin hält - wie oben erwähnt - die Wahlfreiheit für Wirte und Gäste für wichtig und die jetztige Regelung im Berliner Nichtraucherschutzgesetz für ausgewogen und verhältnismäßig.
Mit freundlichen Grüßen
Roman Simon