Roman Müller-Böhm
Antwort von Roman Müller-Böhm
FDP
• 19.06.2019

(...) Jedoch möchte ich Sie an dieser Stelle auf die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung aufmerksam machen. Dieser können Sie aus § 15 entnehmen, dass es für Arzneimittel eine Kennzeichnungspflicht gibt, die Ihnen eine Umfassende Auskunft über das jeweilige Produkt gibt, sei es auf der Verpackung oder auf dem Beipackzettel. (...)

E-Mail-Adresse