Roman Müller-Böhm
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Frage von Jan S. •

Frage an Roman Müller-Böhm von Jan S. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Herr Müller-Böhm,

ich stelle Ihnen diese Frage in Ihrer Eigenschaft als Ausschuss-Mitglied Tourismus des Deutschen Bundestages.

Im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen wurden viele Unternehmen mehrfach geöffnet und geschlossen und alle wurden mehr oder minder umfassend und prompt bei den finanziellen Ausfällen zumindest anteilig vom Staat unterstützt. So auch Hotels und Appartements, die bis Mitte April 2021 dann fast eine komplett Saison ohne Mieterträge dastehen. Anders als alle anderen gibt es aber eine Ausnahme: Private Vermieter von Ferienwohnungen, die diese Tätigkeit nicht in Vollzeit ausüben, erhalten keinerlei Beihilfe.

Es laufen also seit einem Jahr alle Kosten wie Abträge an die Banken, Versicherungen, WEG- und Vermietungs-Verwaltung, Reinigungspersonal, Werbemittel/Anzeigenschaltungen, Hausmeister und regelmässige Legionellen- und Rauchmelder-Prüfungen, Tourismusabgaben auf geschlossene (!) Strände und Steuervorauszahlungen auf nie (!) zu erzielende Einkünfte. Mithin also fünfstellige Beträge je Objekt und Jahr.

Private Vermieter tragen daher trotz Schließung erheblich sowohl zum Geldfluss weiterer Unternehmen und des Staates bei, als auch durch Ihren Betrieb zur Eröffnung der Möglichkeit, in diesem Land Urlaub zu machen – so wie die Politik es jetzt aktiv fordert.

Meine Frage lautet:
Warum wird der rechtsstaatliche Grundsatz der Gleichbehandlung so offenkundig missachte und private Vermieter von Ferienwohnungen einseitig von den Fördermaßnahmen ausgeschlossen?

Jan Sass

Roman Müller-Böhm
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Sass,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Hinsichtlich Ihrer Frage betreffend des Ausschlusses der Vermieter von Ferienwohnungen von den Fördermaßnahmen, sofern sie nicht hauptberuflich in diesem Bereich tätig sind, so kann ich Ihnen versichern, dass ich über diesen Umstand ebenso verärgert bin, wie Sie es sind. Als Fraktion der Freien Demokraten haben wir schon seit langer Zeit darauf hingewiesen, dass die Reisebranche per se nicht als Infektionstreiber angesehen werden darf und bereits ausgezeichnete Hygienekonzepte in Einrichtungen geschaffen wurden, um Öffnungen zu ermöglichen. Nichtsdestoweniger hat sich der Gesetzgeber gegen Öffnungen in dieser Branche entschieden. Dass er darüber hinaus die privaten Ferienhausbetreiber, die nicht hauptberuflich in diesem Bereich tätig sind von den Hilfen ausgeschlossen hat führt zu einer darüber hinausgehenden erschwerenden Situation für die Betroffenen.

Auch da zu befürchten und zum Teil auch bereits deutlich geworden ist, dass ein erheblicher Anteil der Einnahmen der Betreiber von Ferienwohnungen im vergangenen Jahr weggefallen ist, so muss dringend Abhilfe geschaffen werden, um die ohnehin schwierige Situation nicht unnötig zu verschlechtern. Als erstes Ziel muss daher das Beherbergungsverbot aufgehoben werden und erneute Schließungen unter allen Umständen verhindert werden. Aus diesem Grund haben wir kürzlich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, die dieses Thema aufgegriffen hat. Wir möchten durch diese Kleine Anfrage unter anderem erfragen, welche Daten der Bundesregierung hinsichtlich ihrer Entscheidung vorliegen, leider ist diese noch nicht beantwortet worden. Die Kleine Anfrage können Sie unter folgendem Link aufrufen:

https://dserver.bundestag.de/btd/19/294/1929446.pdf

Darüber hinaus haben wir auch einen Öffnungs-Strategie-Beschluss getroffen und der Bundesregierung Optionen und Lösungswege aufgezeigt. Leider erfolgte dennoch kein Änderungswille der Bundesregierung:

https://www.fdpbt.de/beschluss/oeffnungs-strategie-fuer-tourismus-sicheren-urlaub-ermoeglichen

Nichtsdestoweniger werden uns von der Untätigkeit der Regierung nicht beeinflussen lassen und uns weiterhin dafür einsetzen, dass den Betreibern von Ferienwohnungen Hilfen gewährt werden, wo es nötig und möglich ist und sie darüber hinaus die Möglichkeit erhalten mit geeigneten Konzepten auch in Zeiten der Pandemie ihrer Tätigkeit nachzugehen.

Ich hoffe ich konnte damit Ihre Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Roman Müller-Böhm, MdB