Frage an Roman Müller-Böhm von Thomas S. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Herr Müller-Böhm,
am 12.08.2019 schreibt mich eine Dame per Mail mit dem Nick "Bussibabe" an. Sie will erkannt haben, dass ich in ihrer Nähe wohne, wäre seit längerer Zeit Single und sucht eine Begleitung. Im Bett käme bei ihr der Spaß zu kurz, den auch eine Frau haben möchte. So will Sie sich einfach bei mir melden, schauen wo die Reise mit mir hinführt und schlägt vor, dass ich mich bei einem verlinkten Datingportal anmelde, ihr dortiges Profil aufsuche und sie kontaktiere.
Fazit: "Bussibabe" bzw. ihr Interesse an meiner Wenigkeit sind so real wie der Mann im Mond, hier versucht das beworbene Portal mit falschen Angaben Kunden für seine kostenpflichtigen Dienste zu ködern. Das finde ich nicht gut, aber es kommt noch dreister. Auf der Startseite des Portals werden reale Kontakte in Aussicht gestellt:
"Wir bieten dir mehr als jedes andere Flirtportal! Frauen, Männer und Paare treffen, über spannende Themen plaudern, chatten, echte Kontakte knüpfen... bei uns bist du goldrichtig!"
Die dazugehörigen AGB weisen diese Zusage als Lüge aus:
"Bei dem Portal des Betreibers handelt es sich somit um einen moderierten Dienst. Die Moderation dient unter anderem dazu, die Aktivitäten über das Portal und damit die Umsätze des Betreibers zu erhöhen. Dazu legen Moderatoren, die vom Betreiber beschäftigt werden, eine Vielzahl von Profilen fiktiver Personen an und geben sich als diese fiktive Person aus. Alle Aussagen von fiktiven Profilen sind daher frei erfunden. Ein Treffen oder ein "Date" ist mit diesen Profilen nicht möglich. (...) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er durch das Bestätigen der AGB`s, darüber informiert wurde, dass er mit fiktiven Profilen in Kontakt tritt und keine realen Kontakte möglich sind."
Wie werten Sie die beschriebenen Werbe- und Geschäftsmethoden?
Geht der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gegen diese Methoden vor, wenn ja wie?
Viele Grüße T. S.
Sehr geehrter Herr Schüller,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Der von Ihnen geschilderte Fall war mir bis jetzt nicht bekannt. Aktuell ist dieses Thema auch noch nicht auf der Agenda des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Es ist immer nützlich, uns auf Themen aufmerksam zu machen. Dementsprechend bin ich Ihnen für Ihre Schilderung dankbar und werde prüfen, inwiefern dies in die parlamentarische Arbeit eingebunden werden kann.
Zu Ihrem konkreten Fall kann ich ohne Kenntnis der Sachlage natürlich keine Stellung beziehen. Sollten Sie diesen Fall juristisch bewerten lassen wollen, kann ich nur dazu raten, dies mit dem Anwalt ihres Vertrauens zu erörtern.