Frage an Roman Müller-Böhm von Hedwig H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Müller-Böhm,
in Ihrer Funktion als Verbraucher und Parlamentarier frage ich Sie, ob in Arzneien, Therapeutika etc. die Verwendung von menschlichen Körperbestandteilen (Geweben) ausdrücklich gekennzeichnet ist bzw. gekennzeichnet werden muss?
Die Menschheit bewies seit jeher bizarren Erfindungsreichtum, auch was die Verarbeitung der Körper anging, so dieser Artikel in der Welt https://www.welt.de/geschichte/article192138161/Todesstrafe-Fett-von-Hingerichteten-begehrtes-Mittel-gegen-Rheuma.html .
"..den Delinquenten beispielsweise nach ihrem Tod Körperfett entnommen. Es galt, wie der Historiker Peter Schuster in seiner „Geschichte des Tötens“ über „Verbrecher, Opfer, Heilige“ schreibt, als „wirksames Mittel gegen Rheuma und Hautkrankheiten“. In die gleiche Kategorie fallen Essenzen aus „Schädelmoos“, wozu etwa Haare und Fingernägel gerechnet wurden. Auch den Händen Hingerichteter schrieb man magische Wirkungen zu. Diebe führten die mit Salz und Urin konservierten Extremitäten bei sich, um sozusagen wie von Zauberhand Türen zu öffnen."
Ich möchte unter keinen Umständen mit irgendwelchen heutigen Therapeutika oder Medikamenten etc. in Berührung kommen, die aus Menschen hergestellt wurden. Nicht nur aus ethisch, moralischen Gründen lehne ich eine Therapie damit kategorisch ab. Ich halte sie auch generell für potentiell lebensbedrohlich, wie der aktuelle Fall einer mehrfach tödlich verlaufenden Stuhltransplantation zeigt https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/usa-patient-stirbt-nach-stuhltransplantation-a-1272958.html
Gibt es eine Onlinedatenbank über die Informationen dazu abgerufen werden können?
Müssen Mediziner den Patienten auf diese Dinge hinweisen bzw. ist eine gesetzliche Hinweispflicht von Ihrer Seite aus geplant?
Werden in Ihrem Wahlkreis Medizinprodukte aus Menschen hergestellt?
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Hedwig Huber
Sehr geehrte Frau H.,
Vielen Dank für Ihre Frage.
Als Mitglied im Rechtsausschuss und Tourismusausschuss gehören Arzneimittel, deren Herstellung und Inhaltsstoffe nicht zu meiner Expertise.
Jedoch möchte ich Sie an dieser Stelle auf die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung aufmerksam machen. Dieser können Sie aus § 15 entnehmen, dass es für Arzneimittel eine Kennzeichnungspflicht gibt, die Ihnen eine Umfassende Auskunft über das jeweilige Produkt gibt, sei es auf der Verpackung oder auf dem Beipackzettel.
Darüber hinaus finden Sie in § 15 eine besondere Kennzeichnungspflicht für Produkte menschlicher Herkunft. Diese enthält u.a. auch die Pflicht, Name oder Firma und Anschrift des Herstellers zu umfassen, sodass Sie sich darüber Kenntnis verschaffen können, ob es sich um ein Produkt menschlicher Herkunft handelt.
Ob in meinem Wahlkreis Produkte menschlicher Herkunft hergestellt werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ebenfalls möchte ich Sie in diesem Zusammenhang auf die sogenannte „Gelbe Liste“ (https://www.gelbe-liste.de) aufmerksam machen. Dies ist eine Datenbank, welche Auskunft eine Vielzahl an Arzneiprodukten, insbesondere auch über Inhaltsstoffe gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Roman Müller-Böhm