(...) Ihre Einschätzung, dass die Regelleistungen unverändert bleiben, teile ich nicht. Die Bedarfssätze bei der Sozialhilfe und beim ALG II wurden in der Vergangenheit erhöht und voraussichtlich wird dies auch in diesem Jahr der Fall sein. Zur Frage der Veränderung bei den Bezügen von Bundestagsabgeordneten hatte ich bereits in meiner letzten Antwort Stellung bezogen. (...)
(...) Diese waren in der Beratung jedoch nicht ohne Alternative. Es ist schon lange klar, dass durch das Auslaufen der so genannten 58er-Regelung zum Jahresende die Situation eintritt, dass Empfänger von ALG-II auf ihre Ansprüche auf Altersrente - auch mit Abschlägen - verwiesen werden können. Ich persönlich halte dies, gerade im Hinblick auf unsere Bemühungen ältere Menschen wieder in Arbeit zu bringen, für problematisch. (...)
(...) Dies gerät in der Öffentlichkeit häufig in Vergessenheit, weshalb jetzt der Eindruck entsteht, die Bundestagsabgeordneten billigten sich selbst überproportional hohe Steigerungen zu. Im langfristigen Vergleich steht die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung jedoch durchaus im Einklang mit der Entwicklung bei Löhnen und Renten. So stieg die Abgeordnetenentschädigung zwischen 1977 und 2008 um etwa 90 Prozent. (...)
(...) für Menschen, die ein geringes Einkommen beziehen oder auf Sozialleistungen angewiesen sind, ist es sicherlich nicht einfach, finanziell über die Runden zu kommen. Dennoch bleibt festzuhalten: Die Höhe des Regelsatzes beim ALG-II orientiert sich an den tatsächlichen Ausgaben von Einpersonenhaushalten mit geringem Einkommen, am durchschnittlichen Lohnanstieg und an der allgemeinen demografischen Entwicklung. Das halte ich für sachgerecht. (...)
(...) Und es war auch bisher schon zulässig, dass Ermittlungsbehörden mit richterlichem Beschluss zur Strafverfolgung auf diese gespeicherten Daten zugreifen konnten. Durch die geplante Verpflichtung zur Datenspeicherung soll lediglich die Verfügbarkeit der für die Strafverfolgung erforderlichen Daten für sechs Monate gewährleistet werden. (...)
(...) Das hängt vom Vorgehen dieser "Terroristen" ab. Bilden sie Kampfverbände und gehen militärisch vor, so sollte darauf auch militärisch reagiert werden. Grundsätzlich ist aber die Herstellung der inneren Sicherheit in erster Linie eine Aufgabe von Polizei und Justiz. (...)