Frage an Rolf Schwanitz von Uwe H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Herr Schwanitz,
in einer Antwort vom 25.05.2007 versuchten Sie mir Ihre Entscheidung zur Rente mit 67 zu begründen.
Stichworte waren u.a.: "Der Bund selbst leistet mit der Übernahme der Weiterbildungskosten für ältere Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben (Teil der Initiative "50plus") dazu bereits einen Beitrag.";
"für mich geht es in der Debatte auch um einen grundlegenden Wechsel bei unserer Haltung zu älteren Menschen und ihrer Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft. Auf dem Arbeitsmarkt herrscht noch immer ein Jugendwahn. Wenn wir nicht länger hinnehmen wollen, dass Ältere aus dem Erwerbsleben hinausgedrängt und durch jüngere Menschen ersetzt werden, dann muss jetzt ein Umdenkprozess beginnen";
Bitte erklären Sie mir die offensichtlichen Widersprüche zwischen den von Ihnen formulierten Ansprüchen und der unter anderem in der Bundestagsdrucksache 16/5461(Zwangsverrentung) dargestellten Realität?
Weiterhin würde mich Ihre Meinung zur Bundestagsdrucksache 16/5429 interessieren (Antrag um Zwangsverrentung auszuschließen).
Entsprechend der von Ihnen formulierten Antwort müssten Sie doch den Antrag unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Härtel
Guten Tag Herr Härtel,
in meiner Antwort vom 25.5.2007 bin ich entsprechend Ihrer Frage in keiner Weise auf die durch das Auslaufen der so genannten 58er-Regelung entstehenden Probleme eingegangen. Deshalb kann ich hier beim besten Willen auch keine Widersprüche erkennen. Die von Ihnen angesprochenen Drucksachen gehen zurück auf Initiativen der parlamentarischen Minderheit. Diese waren in der Beratung jedoch nicht ohne Alternative. Es ist schon lange klar, dass durch das Auslaufen der so genannten 58er-Regelung zum Jahresende die Situation eintritt, dass Empfänger von ALG-II auf ihre Ansprüche auf Altersrente - auch mit Abschlägen - verwiesen werden können. Ich persönlich halte dies, gerade im Hinblick auf unsere Bemühungen ältere Menschen wieder in Arbeit zu bringen, für problematisch. Auch die SPD-Bundestagsfraktion sieht das so. Deshalb haben wir uns frühzeitig dafür eingesetzt, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eine Lösung zu finden. Am 14. Dezember 2007 haben die Koalitionsfraktionen nun den entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze sieht vor, dass erst ab dem 63. Lebensjahr auf den Vorrang der Rente vor der Grundsicherung verwiesen werden kann. Für Härtefälle wird außerdem eine Rechtsverordnung erlassen, die regelt, in welchen Fällen auch nach dem 63. Lebensjahr keine Verpflichtung besteht eine Rente in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus ist vorgesehen, Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, unverzüglich in Arbeit oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein frühzeitiges Inkrafttreten dieser Regelung angestrebt und deshalb vorgeschlagen, das parlamentarische Verfahren noch vor Jahresende abzuschließen. Leider konnten wir uns in dieser Frage mit unserem Koalitionspartner nicht einigen, so dass das Gesetzgebungsverfahren frühestens im Februar 2008 nach der Entscheidung des Bundesrates abgeschlossen werden kann. Geplant ist, dass Gesetz dann rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten zu lassen. Um die betroffenen Menschen nicht unnötig zu beunruhigen und die Agenturen für Arbeit vor Ort nicht mit unnötiger Arbeit zu belasten, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in einem Schreiben gebeten, auf die Verweisung auf eine Abschlagsrente bis zur Verkündung des Gesetzes zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schwanitz