Frage an Rolf Schwanitz von Uwe H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Schwanitz,
wieviele unaufgeklärte Straftaten, die nicht der organisierten Kriminalität oder dem Terrorismus zuzuordnen sind, sind Ihnen bekannt wo eine Aufklärung durch die Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich möglich gewesen wäre??
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Härtel
Sehr geehrter Herr Härtel,
in Ihrer Fragestellung gehen Sie davon aus, dass bisher noch keine Daten gespeichert wurden und Ermittlungsbehörden gespeicherte Daten bisher nicht nutzen konnten. Dies ist aber nicht der Fall. Seitdem es technisch möglich ist, werden Verbindungsdaten von Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Und es war auch bisher schon zulässig, dass Ermittlungsbehörden mit richterlichem Beschluss zur Strafverfolgung auf diese gespeicherten Daten zugreifen konnten. Durch die geplante Verpflichtung zur Datenspeicherung soll lediglich die Verfügbarkeit der für die Strafverfolgung erforderlichen Daten für sechs Monate gewährleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schwanitz