Wir setzen großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Denn deren starre Begrenzungen sind ein Wohlstandsrisiko für jetzige und künftige Generationen, da sie nicht genug Spielräume für starke Zukunftsinvestitionen ermöglichen. Die Schuldenbremse ist in ihrer jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß.
Die geplante Unterstützung der Ansiedlung des Unternehmens durch die Bundesregierung ist – wie allgemein bei staatlichen Förderungen – selbstverständlich an Voraussetzungen geknüpft, zu denen u.a. die Sicherung und der Aufbau von Arbeitsplätzen zählt.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Gesetz vor allem auch dem Gesundheitsschutz Rechnung tragen wird, hierzu werden noch letzte Gespräche geführt.
In der SPD-Bundestagsfraktion stehen wir zu unserem Wort, Cannabis zu entkriminalisieren. Wir setzen uns dafür ein, dass das Gesetz vor allem auch dem Gesundheitsschutz Rechnung tragen wird.
Dazu sind wir auf der Zielgeraden und guter Dinge, den Gesetzentwurf zeitnah im neuen Jahr im Bundestag zu verabschieden. Somit wird das Cannabisgesetz voraussichtlich zum 01.04.2024 in Kraft treten.