Werden Sie und Ihre Fraktion sich gegen den Willen der FDP noch durchsetzen können oder wird dies ein weiterer bitterer Schritt zum anhaltenden Demokratieverlust darstellen?
Sehr geehrter Herr Mützenich, wie tagesschau.de informiert, soll in den nächsten Tagen im Bundestag ein Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verabschiedet werden. Dies erschwert ganz konkret die Arbeit der Staatsanwaltschaften zur Aufklärung der CumEx- und CumCum-Straftaten, besonders im Hinblick auf die Verjährungsfist von 15 Jahren für schwere Steuerhinterziehungsdelikte. Im Artikel wird dies als "Ein Geschenk an Kriminelle" bezeichnet, was sicher nicht im gewünschten Interesse der Politik und schon gar nicht der Bürger stehen kann.
> https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buerokratieentlastungsgesetz-100.html
Sehr geehrter Herr G.,
im parlamentarischen Verfahren haben wir als SPD-Fraktion einige Änderungen eingebracht und auch durchgesetzt.
Wir sind auf Hinweise wie auch Ihrem eingegangen, dass die Ermittlung von Steuerkriminalität durch die Regelung erschwert würde. Wir haben daher nach Rücksprache mit der Praxis das Inkrafttreten der Regelungen für Steuerpflichtige, die der Aufsicht der Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen, um ein Jahr hinausgeschoben.
Darüber hinaus haben wir im Änderungsantrag klargestellt, dass die Regelung keinen Einfluss auf bereits laufende Ermittlungsverfahren der Steuerkriminalität haben wird. Sofern Belege, Rechnungen, etc. Teil eines Ermittlungsverfahrens sind, sind sie Beweismittel und dürfen nicht vernichtet werden. Sofern Sachverhalte noch nicht ermittelt sind, können sie unverändert von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden, da die strafrechtliche Verjährungsfrist bei schwerer Steuerhinterziehung weiterhin bei 15 Jahren liegt. Auch sind die Aufbewahrungsfristen abhängig von der steuerlichen Festsetzung. Hierdurch können sich die Aufbewahrungsfristen in der Praxis signifikant verlängern. Laufende Ermittlungsverfahren in der Steuerkriminalität werden somit weder beeinträchtigt noch erschwert.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich