Wie setzt sich die SPD-Fraktion für eine Markttransparenz bei der THG-Prämie ein?
Sehr geehrter Herr Mützenich,
damit die Energiewende vorankommt, sollte auch ihre Politik mehr Nachdruck auf ein Wachstum der E-Mobilität legen. Es herrscht ein Wirrwarr von Stromtarifen der Ladestationsanbieter und dies verunsichert die interessierten Neukunden. Wir E-Autofahrer haben keinen CO2-Ausstoß, aber unsere THG-Prämie wird jedes Jahr geringer. Wir erwarten von der SPD-Fraktion mehr Einfluss auf das BMUV, damit dieses mehr mit mehr Nachdruck auf eine Markttransparenz achtet.
Mit freundlichen Grüßen
Harald K.
Sehr geehrter Herr K.,
die Mineralölwirtschaft ist aufgrund von EU-Vorgaben dazu verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe durch den Einsatz von erneuerbaren Energien um einen prozentualen Wert, der THG-Quote, zu senken.
Neben Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen auf Basis von grünem Wasserstoff kann auch der direkte Einsatz von Strom in E-Autos von Kraftstoffanbietern auf die Erfüllung der THG-Quote angerechnet werden. Im Rahmen des sog. Quotenhandels ist es möglich, dass Kraftstoffanbieter Minderungen dadurch erfüllen, dass ein Dritter diese erbringt und nachweist. Dies kann wie in Ihrem Fall durch die Anrechnung einzelner E-Fahrzeuge erfolgen oder durch das Bereitstellen sowie Betreiben von E-Ladesäulen.
Jedoch ist der Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur noch unwirtschaftlich. Der Quotenhandel mit der Mineralölwirtschaft kann das ausgleichen. So wird die Mineralölwirtschaft am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligt. Neben öffentlichen Ladepunkten kann man auch Strom anrechnen, der anderweitig aus dem Stromnetz entnommen wurde. Dadurch wird auch private Ladeinfrastruktur gefördert, was dem Betrieb von elektrischen Busflotten im ÖPNV, Nutzfahrzeugen in Unternehmen und auch von privaten E-Autos zugutekommt. Seit 2022 können Halterinnen und Halter eines E-Autos, den Fahrstrom selbst vermarkten: Sie erhalten für die Veräußerung einer Strommenge im Quoten-Handel eine finanzielle Kompensation. Es ist also eine attraktive Unterstützung des Betriebs elektrischer Fahrzeuge, finanziert durch den Handel mit der Mineralölwirtschaft.
Diese Quote ist in den letzten Jahren massiv gesunken. Die Biokraftstoffbranche schreibt dies den mutmaßlichen Betrügereien mit China-Importen von Biokraftstoffen und sog. UER-Projekten zu. Das allein greift aber zu kurz, denn die THG-Quote unterliegt einer Vielzahl an Einflussfaktoren. Neben verschiedenen Erfüllungsoptionen inkl. Ladestrom gibt es Anrechnungslimits, Multiplikatoren, Unterquoten, Übertragbarkeit und viele weitere Elemente, die die Quotenpreisbildung beeinflussen. Dazu kommen externe Faktoren wie der allgemeine Kraft-stoffbedarf, die globale Marktlage, sowie Regulierungen in anderen Ländern. Beispielsweise hat die abrupte Senkung der THG-Quote für Diesel in Schweden 2023 von 30,5 % auf 6 % zu einer erhöhten Marktverfügbarkeit von erneuerbarem Diesel geführt.
Die THG-Quote ist ein mengenbasiertes Marktinstrument, die keinen Preis vorgibt. Sie bildet sich durch Angebot und Nachfrage. Deshalb ist es schlicht nicht möglich einen Mindestquotenpreis zu garantieren.
Geplant war, das System der THG-Quote im Rahmen der Umsetzung der EU-Renewable-Energy-Directive (RED III) neu aufzustellen und damit weniger anfällig für extreme Preisschwankungen zu machen. Dies sollte im kommenden Frühjahr erfolgen. Aufgrund der politischen Entwicklungen ist es aktuell sehr unwahrscheinlich, dass es noch zu einer Verabschiedung dieses Gesetzes kommt. Mit Blick auf den enormen Handlungsbedarf bedauere ich dies sehr.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die THG-Quote durch starke Elemente der Betrugsprävention ergänzt wird, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Dies würde ebenfalls verloren gegangenes Vertrauen auf dem THG-Quotenmarkt wieder herstellen und sich somit stabilisierend auf die Preisbildung auswirken.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich