Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung für die notwendig gewesene Klage der EU-Kommission gegen die auf mind. 8-stellige Vertragsstrafe am 14.3.23 verklagte BRD im Hinweisgeberschutzbereich?
Welche Kosten für die öffentliche Hand veranschlagt die Bundesregierung für die mangels Kooperation im vorausgegangenen Vertragsverletzungsverfahren notwendig gewesene Klage der EU-Kommission gegen die auf mind. 8-stellige Vertragsstrafe (einschl. Strafe pro Kalendertag der Zuwiderhandlung) am 14.3.23 verklagte Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung der Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU?
Die Bundesregierung hat infolge erst im Juli 2023 ein Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt (das die Mitarbeitenden der Hinweisgeberschutzstellen selbst nicht schützt: https://verfassungsblog.de/ein-hinweis-fur-den-rechtsstaat/), in den einzelnen Bundesländern traten entsprechende Ausführungsgesetze z. T. erst am 29.12.23 etc. in Kraft.
Sehr geehrter Herr H.,
im Bundeshaushalt 2024 sowie im Entwurf für 2025 ist dafür vorsorglich im Kapitel 0711, Titel 689 06-011, ein Betrag von 35 Mio. Euro angesetzt. Dies entspricht dem wohl zu erwartenden Pauschalbetrag, den der EuGH aufgrund der Dauer der nicht fristgerechten Umsetzung durch den Bundesgesetzgeber verhängen könnte, wenn er dem Antrag der EU-Kommission folgen sollte. Das entsprechende EuGH-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, so dass endgültige Angaben noch nicht gemacht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich