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Rolf Mützenich
SPD
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Frage von Rüdiger M. •

Warum verweigert die SPD einkommensteuerpflichtigen Rentnern und Pensionären die Energiepauschale von 300 € obwohl sie genauso betroffen sind wie z.B.Arbeitnehmer mit sechsstelligen Einkünften?

Der bisherige Hinweis auf die Rentenerhöhung 2022 ist geradezu lächerlich im Hinblick auf die vorjährige Nullrunde und die in fast allen Ländern praktizierte Verweigerung der "Coronapauschale" im ö.D., die letztlich nur ein anderer Begriff für die Tarif- und Besoldungserhöhung 2022 ist, gegenüber den Pensionären. So haben die aktiven Arbeitnehmer 2021 und absehbar 2022 Gehaltserhöhungen von jährlich 2-3 % erhalten, was in der Summe prozentual mindestens der Rentenerhöhung 2022 entspricht. In absoluten Zahlen sieht es dagegen so aus: Normalverdiener mit 3000 € mtl = Plus 2021/2022 von zusammen 5% = 1800 €/Jahr, Rentner mit guter Monatsrente von 1500 € = Plus 2021/22 von 5% = 900 €. Meinen Sie, dass dieser Personenkreis einen Rabatt von seinen Versorgern erhält? Gerade für die SPD ist die Regelung, die Millionäre einbezieht, nur als peinlich und bar jeden Sachverstands gestrickt zu bewerten. Gehören Rentner nicht zum Mittelstand, der entlastet werden sollte, vgl. Kollege Miersch?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

auch wenn Rentner*innen nicht die Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, so haben wir für einkommensschwache Rentner*innen wir besondere Maßnahmen getroffen. So erhalten selbstverständlich auch Rentner*innen, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, erneut einen Zuschlag, um die zusätzlichen Ausgaben aufzufangen. Die erneute Einmalzahlung von 100 Euro werden wir aufgrund der aktuellen Preissteigerungen nochmal verdoppeln. Damit werden Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme zu Juli 2022 200 Euro ausgezahlt. Darüber hinaus sind 46 Prozent der Wohngeldbezieher Rentner*innen: Sie profitieren von einem Heizkostenzuschuss von 270 Euro.

Natürlich profitieren Rentner*innen aber auch von den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen, etwa von der Abschaffung der EEG-Umlage, die den Strom verbilligen wird. Ebenso gelten für sie natürlich die Entlastungen bei der Mobilität: die dreimonatige Senkung der Energiesteuern auf Kraftstoffe und die dreimonatige ÖPNV-Flatrate.

Fest steht auch, dass die Renten ab 1. Juli 2022 kräftig steigen werden: 5,35 Prozent in Westdeutschland - größte Erhöhung seit 40 Jahren und 6,12 Prozent in Ostdeutschland Osten - größte Erhöhung seit 1994. So werden bereits Durchschnittsrentner*innen mit rund 900 Euro gesetzlicher Rente nach 6 Monaten durch die monatliche Erhöhung mehr Geld in der Tasche haben als diejenigen, die den einmaligen Bonus von 300 Euro erhalten, der zudem voll zu versteuern ist.

Natürlich haben sich die Rentner*innen ihre Rente durch harte Arbeit verdient und profitieren daher zu Recht von der Rentenerhöhung. Fakt ist aber auch, dass in der Corona-Krise, wo das Lohnniveau abgefallen und damit auch die Rente hätte gekürzt werden müssen, sie davon profitiert haben, dass wir als SPD eine Rentenabsenkung durch entsprechende gesetzgeberische Reglungen ausgeschlossen haben. Das heißt, Rentner*innen haben in der Krise keine Kürzungen und profitieren nach der Krise von einem wieder steigenden Lohniveau. Zudem geht die starke Rentensteigerung auch auf die politisch beschlossene Ausweitung der Kurzarbeit zurück.

Die Bundesregierung hat das zweite Entlastungspaket auf den Weg gebracht, das nun im parlamentarischen Verfahren beraten wird. Dabei werden wir insbesondere auch die Situation der Rentner*innen im Blick haben und auch die Einbeziehung von Rentner*innen bei der Energiepreispauschale noch einmal prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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