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Rolf Mützenich
SPD
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Frage von Uwe C. •

Warum sagen Sie nicht die Wahrheit?

Hallo Herr Mützenich,
in Ihrer Antwort an Olaf F. vom 2.8.22 behaupten Sie gleich zu Anfang:
"Für die SPD war immer klar, dass jedes Einkommen nur einmal versteuert werden darf. So ist es auch bei den Renten: Kommen die Rentenversicherungsbeiträge aus versteuertem Einkommen, dann ist dieser Teil der Rente später steuerfrei. Kommt die Einzahlung aus unversteuertem Einkommen, dann wird die Rente später versteuert, man spricht hier auch von „nachgelagerter Besteuerung“.
Wenn dies stimmen sollte, dann erklären Sie mir bitte, warum meine Frau und ich jetzt als Rentner Steuern auf unsere Renten zahlen müssen.
Meine Frau und ich waren nie selbstständig, haben unsere Rentenversicherungsbeiträge nur aus zu versteuerndem Einkommen bezahlt, da wir immer nur angestellt beschäftigt waren. Ich bin ab 1.1.2015 Rentenempfänger und meine Frau 3 Jahre später. Trotzdem werden unsere Renten zum Teil versteuert.
Dies steht im Widerspruch zu Ihrer obigen Aussage!!!
Ich bitte um Erklärung.
MfG
U. C.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.,

es ist gut möglich, dass Sie und Ihre Frau unter eine Übergangsregelung fallen, nach der ein Teil der Rente wegen Ihres Renteneintritts im Jahre 2015 bzw. 2018 zu versteuern sind. Allerdings haben Sie meines Wissens die Möglichkeit, im Gegenzug  einen Teil der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage abzuziehen. 

Da die Fragen nach dem Rentenbezug im Einzelfall sehr unterschiedlich und auch kompliziert sind, möchte ich Sie bitten, in dieser Frage den Kontakt nicht weiter über dieses Portal zu suchen, sondern sich entweder direkt an mein Büro oder das Ihres örtlichen SPD-Bundestagsabgeordneten zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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