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Rolf Mützenich
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Frage von Dieter B. •

Ist das Procedere, wie es jetzt für eine mögliche Neuwahl zum Dt. Bundestag geplant ist, konform mit den Regelungen im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland?

Soweit ich weiß, muss doch zuallererst der amtierende Bundeskanzler von sich aus die Vertrauensfrage im BT stellen.

Wird ihm dort in der Folge das Vertrauen entzogen/das Misstrauen ausgesprochen, so kann er entweder zurücktreten oder aber dem Bundespräsidenten vorschlagen, nun den Bundestag aufzulösen (Art. 68 Abs. 1 GG).

Danach wären dann Fristen von 21 bzw. 80 Tagen und sonstige Bestimmungen zu beachten, um die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen.

Zum jetzigen Stand aber wäre der Bundespräsident doch nur noch dazu da, der Planung der großen Parteien zuzustimmen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

die Verhandlungen um den Neuwahltermin und die letztendliche Entscheidung für den 23. Februar 2025 fanden in enger Abstimmung mit dem Bundespräsidenten statt. 

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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