Ausschluss einer Impfpflicht vor der Wahl, Wahlversprechen.
Sehr geehrter Herr Mützenich, darf ich davon ausgehen, dass Wahlversprechen eingehalten werden und es keinesfalls zu einer Impfpflicht und unserem Land kommt? Wie viel Glaubwürdigkeit soll die Politik noch verlieren?
Sehr geehrte Frau K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Impfpflicht.
Eine allgemeine Impfpflicht wird zur Zeit intensiv diskutiert. Dabei muss man sich allerdings klar machen, dass eine Einführung nicht kurzfristig Wirkung entfaltet, sondern eher perspektivisch für den nächsten Winter. Um die Welle jetzt zu brechen, müssen die Länder die schnell wirksamen Schutzmaßnahmen, die der Bund ihnen durch das Infektionsschutzgesetz ermöglicht, entschlossen durchsetzen. Außerdem gilt es, jetzt noch einmal alle Kraft ins Boostern zu stecken und dafür zu sorgen, dass der Impfstoff wirklich bei allen, die sich impfen lassen wollen, ankommt.
Um der Pandemie längerfristig Herr zu werden, müssen sich deutlich mehr Menschen impfen lassen. Immer noch sind 16 Millionen Menschen nicht geimpft, die es sein könnten. Und dies, obwohl wir seit fast einem Jahr über hochwirksame und sichere Impfstoffe verfügen. Unsere Intensivstationen laufen voll, die Krankenhäuser stehen vor dem Kollaps und müssen Patientinnen und Patienten von einem Bundesland ins andere verlegen. Die Pflegerinnen und Pfleger, Ärzte und Ärztinnen arbeiten am Limit oder darüber hinaus. Wir sind mitten in der vierten Welle und wenn wir keine fünfte oder sechste Welle erleben wollen, dann muss es uns gelingen, diese Impflücken zu schließen und zwar sehr zeitnah. Wenn sich das nicht abzeichnet, muss eine allgemeine Impfpflicht in Erwägung gezogen werden, um die Freiheit aller zu erhalten und unsere Gesellschaft vor weiteren schweren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schäden zu bewahren. Wir werden jetzt sehr kurzfristig eine einrichtungsbezogene Impfpflicht einführen, die Personal in Einrichtungen, in denen verletzliche Gruppen betreut, gepflegt und behandelt werden, zur Impfung verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich