Frage an Rolf Mützenich von Rainer W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Mützenich,
verfolge seit mitte Januar mit großer Freude den grandiosen Effekt der sog. Abwrackprämie, die nun für viele Automobilhersteller ein Rettungsanker in 2009 sein wird. Die Abwrackprämie als Belebungsprogramm für unsere Wirtschaft zu initiieren ist mit Sicherheit eine Weise Entscheidung gewesen.
Könnte mir vorstellen, das ein Subventionsprogramm im Immobiliensektor den selben Effekt hervorrufen könnte z.B durch eine staatliche Unterstützung bei Erwerb einer Selbstgenutzten Immobilie, anlehnend an die damalig weggefallene Eigenheimzulage. Das neu aufleben der Eigenheimzulage würde mit Sicherheit in der Bauwirtschaft gut ankommen.
Meine Frage:
wird über das neu aufleben einer Eigenheimzulage als Konjunkturstütze der Bauwirtschaft schon nachgedacht od. gibt es andere Ansätze??
Eine Neuauflage der Eigenheimzulage könnte mir jetzt die nötige Sicherheit geben, mich trotz der momentan unsicheren Wirtschaftslage, zum Kauf einer eigenen Immobilie zu entschließen.
Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
R. Warth
Sehr geehrter Herr Warth,
vielen Dank für Ihre Frage.
Im Rahmen des 1. Konjunkturpaketes sind das CO_2 -Gebäudesanierungsprogramm sowie weitere andere Maßnahmen zur Förderung der Bauindustrie um 3 Mrd. Euro aufgestockt worden. Weitere Maßnahmen waren bereits in den vergangenen Jahren im Bundeshaushalt eingestellt worden. Hausbesitzern wurden zudem zinsgünstige Kredite gewährt.
Seit Ende 2008 gibt es darüber hinaus eine neue staatliche Unterstützung für den Kauf oder Bau der eigenen vier Wände: den sogenannten Wohn-Riester, der gleich eine ganze Reihe von Verbesserungen vorsieht. Allen voran wird es in Zukunft möglich sein, das gesamte in einem Riester-Altersvorsorgevertrag angesparte Vermögen für den Kauf oder Bau bzw. für die Entschuldung einer Wohnimmobilie zu verwenden. Bislang war es Zulageberechtigten lediglich gestattet, einen Betrag von mindestens 10.000 €, maximal aber von 50.000 € aus dem steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen zu entnehmen. Wegfallen wird auch die bisherige Regelung, wonach der entnommene Betrag – bereits beginnend im zweiten Jahr nach der Entnahme – bis spätestens zum Erreichen des 65. Lebensjahres vollständig in den Riester-Vertrag zurückgezahlt sein muss.
Zudem werden Tilgungsleistungen für ein Baudarlehen als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert. Neben zertifizierten reinen Darlehensangeboten wird es künftig auch zertifizierte Bausparverträge geben, bei denen sowohl die Sparbeiträge und – bei einer Verwendung der Bausparsumme für eine selbst genutzte Wohnimmobilie - dann auch die Tilgungsbeiträge für das Bauspardarlehen steuerlich gefördert werden. Zu den begünstigten Anlageprodukten gehören auch die sogenannten Bauspar-Kombikredite, die aus einem Bausparvertrag und einem tilgungsfreien Darlehen bestehen, mit dem die Bausparkasse die Bausparsumme vorfinanziert.
Hinsichtlich einer Neuauflage der Eigenheimzulage gilt, dass bei all den beschlossenen Maßnahmen der beiden Konjunkturpakete und den damit verbundenen Kosten erst einmal abgewartet werden muss, wie diese Maßnahmen greifen, bevor über weitere Konjunkturprogramme nachgedacht werden kann. Weiterhin ist zu bedenken, dass vor allem energiesparende Maßnahmen durch staatliche Förderungen unterstützt werden. Dies ist ein wichtiger Impuls für die deutsche Bauwirtschaft.
In der Hoffnung, Ihnen damit weitergeholfen zu haben verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich