Frage an Rolf Mützenich von Manuel S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Rolf Mützenich,
Meine Frage richtet sich zum SGB II. Viele Jobcenter schicken die Leistungsempfänger oft in Zwangsmaßnahmen bzw. Sinnlose Maßnahmen. Viele SGB II Leistungsempfänger werden alleine durch Sanktionen depressiv, dass es hin bis zum Selbstmord ausbreiten kann. Meine Meinung ist: Man sollte den Leistungsberechtigten Arbeitssuchenden richtig nach Berufswunsch fördern. Das Konzept die Agenda 2010 zur Reform des deutschen Sozialsystems und Arbeitsmarktes verstößt auch ganz klar gegen fast allen Grundrechten des Grundgesetzes.
Man sagte mir von den Grünen selber das eine Verfassung über eine Verordnung bzw. über ein Gesetz steht. Mir ist bekannt das sich die Linke sowie die Grünen, für die dafür sind das die Sanktionen im SGB II und im SGB XII gehören sofort abgeschafft ebenso Sperrzeiten im SGB III. Das Konzept die Agenda 2010 zur Reform des deutschen Sozialsystems und Arbeitsmarktes, hat der SPD sehr geschadet. Deswegen wäre es doch wichtig eine Reform zu finden die Reform zu ändern bzw. ganz abzuschaffen.
Meine Frage ist was halten Sie von SGB II Sanktionen? Sind Sie nicht auch meine Auffassung? Und wie kann man sich vor SGB II Schikanen und SGB II Sanktionen schützen? So das Jobcenter gegenüber den SGB II Leistungsempfänger überlegen ist und das wird gerne von Jobcenter Mitarbeiter ausgenutzt.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackertz
Sehr geehrter Herr Schnackertz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Die SPD hat 2018/2019 ein neues Konzept erarbeitet für einen neuen Sozialstaat, welcher Hartz IV hinter sich lassen würde. Dieses Konzept finden Sie unter folgendem Link: https://www.spd.de/aktuelles/ein-neuer-sozialstaat-fuer-eine-neue-zeit/
Mit unserem Koalitionspartner ist zur Zeit eine Veränderung hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit nicht umsetzbar. Wir werden hierfür andere Mehrheiten jenseits der Union finden müssen. Hierfür braucht es andere Wahlergebnisse als das von 2017 sowie Bündnispartner, die bereit sind, hieran mitzugestalten. Die SPD-Fraktion wird es auf jeden Fall sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein klares Urteil zu einigen Sanktionen bei ALG II gesprochen. Wir werden als SPD-Fraktionen darauf achten, dass dieses Urteil eingehalten wird. Allerdings möchte ich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter in Schutz nehmen, die eine harte Arbeit haben und mit Sicherheit nicht ihre "Überlegenheit" gegenüber Leistungsempfänger*innen ausnutzen und willkürliche Sanktionen aussprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich