Frage an Rolf Mützenich von Lars S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Würden Sie per Gesetz ein Unternehmen mit 300 Arbeitsplätzen zum 31. Dezember 2020 schließen, dem Inhaber defacto ein Berufsverbot aussprechen und eben jene 300 Mitarbeiter und deren Familien somit die Existenz nehmen?
Video: https://www.youtube.com/watch?v=yGWFrbVol1g
Unser Hintergrund:
Wir sind ein Werksvertragsunternehmen aus Bayern im Bereich Wurstproduktion. ABER …
Werkvertragsunternehmen ist nicht gleich Werkvertragsunternehmen - außer für Politik und Medien.
Schon mal überlegt, dass es auch Werkvertragsunternehmen gibt, die Recht und Gesetz achten?
Keine Beanstandungen bei Kontrollen der Bundes- und Landesbehörden haben.
Und dass es Mitarbeiter gibt, die genau in solchen Unternehmen arbeiten möchten - freiwillig und rundum glücklich und zufrieden.
Und das schon seit Jahren. Gibt's nicht? Gibt's doch! Bei uns!
Weitere Faktenchecks: https://lstiefvater.de/werkvertraege
Wir sind sehr auf Ihre Antwort gespannt.
Vielen Dank.
Lars Stiefvater
Stiefvater Unternehmensgruppe
Sehr geehrter Herr Siefvater,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Werksverträge.
Dass nicht alle Werksverträge gleichzusetzen sind, ist uns in der Politik durchaus bewusst und wurde auch von Hubertus Heil als Bundesarbeitsminister stets betont. Beim nun vorgelegten Kabinettsentwurf zur Verbesserung im Arbeitsschutz geht es insbesondere um die unsäglichen Missstände in der Fleischindustrie, die dringend beseitigt werden müssen. Ich denke, dass wir uns hier alle einig sind, dass es in Zukunft so nicht weiter gehen kann.
Sie finden nähere Informationen zu dem Gesetzentwurf auf der Homapage des BMAS: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/bundeskabinett-verabschiedet-arbeitsschutzkontrollgesetz.html
Den Gesetzentwurf selber finden Sie hier: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-arbeitsschutzkontrollgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich