Frage an Rolf Mützenich von Jakob P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter H. Mützenich,
Ihnen ist sicherlich bekannt, daß die Betriebsrenten einer Doppelverbeitragung der Krankenkassenabgabe unterliegt. Obwohl die CDU bei ihrer letzten Tagung im Dezember 2018 beschlossen hat, hat Fr. Merkel dieses mit einem Handstreich vom Tisch gewischt.
Kann sich meine Partei dieses gefallen lassen? Bei der Halbzeitprüfung sollte dieses zur roten Linie mit
eingebracht werden!!! Nur eine Korrektur kann der SPD bei der nächsten Wahl Stimmen bringen.
Mehr Druck auf die CDU ausüben und besser herausstellen, damit die Bevölkerung endlich aufwacht !!!
Bitte um Antwort mit klarem Hinweis, was die SPD unternimmt
Danke und alles Gute
J. P.
Sehr geehrter Herr P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich geben Ihnen Recht, dass durch das damalige Gesetz, insbesondere durch den fehlenden Bestandsschutzes, viel Vertrauen in die Betriebsrenten verloren gegangen ist.
Die SPD-Bundestagsfraktion will noch in dieser Legislaturperiode die Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten abschaffen. Wir unterstützen daher Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bei seinem Rentenpaket und haben gegenüber der Unionsfraktion unsere Haltung klar positioniert. Um Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten kurzfristig zu entlasten, soll ein echter Freibetrag anstelle der jetzigen Freigrenze von 152,25 Euro eingeführt werden Das heißt, dass eben dieser Betrag vollkommen beitragsfrei sein soll, auch wenn er geringfügig überschritten werden sollte.
Sie können sich sicher sein, Herr P., dass die Ergebnisse um das Rentenpaket, hierzu gehört auch die Einführung einer Grundrente, bei der Halbzeitüberprüfung ebenso wie die Pläne zum Klimaschutz für die SPD oberste Priorität haben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Mützenich