Frage an Rolf Mützenich von Stefan M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich,
zur Neuregelung des Elternunterhaltes habe ich eine Frage bzgl. des Angehörigenentlastungsgesetz oder eher Beamtenentlastungsgesetz.
Es gibt einen Gesetzesentwurf, wonach Kinder pflegebedürftiger Eltern erst ab einem Bruttoeinkommen von 100 T€ zum Unterhalt herangezogen werden.
Hier werden Beamte stark bevorzugt und der überwiegende Teil der Beamten fallen raus, die angestellten Geschwister müssen bezahlen.
Ein Beamter mit A 16 hat ca. 5.300,00 € Netto.
Ein Angestelllter mit 101 T€ Jahresbrutto hat monatlich ca. 4.700,00 €
Der Beamte zahlt nichts ( weil Beamter nun einmal ein geringeres Brutto haben)
Der Angestellt zahlt voll und Leistung lohnt sich nicht mehr.
Wenn dies sogar 2 zerstrittene Geschwister sind, herscht noch mehr sozialer Unfrieden. Es kann durchaus sein, dass das eine Geschwisterteil nicht mehr zum Unterhalt herangezogen wird, obwohl er Netto mehr verdient als der der 101 T€ Brutto hat.
Für mich ist es völlig unbegreiflich, wie man die Berufsgruppe der Beamte so enorm bevorteilt.
Wie sehen Sie das? Kann man da noch Einfluss nehmen? Sehen Sie das auch so oder habe ich habe etwas übersehen?
Ich freue mich auf eine Antwort und bedanke mich im voraus.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Mit dem neuen Gesetz wollen und werden wir die Kosten für einen Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erheblich senken und sorgen so für eine spürbare Entlastung der Mittelschicht.
Die 100 000-Euro-Grenze besteht dabei als Bruttojahreseinkommensgrenze seit Schaffung des SGB XII am 1. Januar 2005. Sie hat sich über diesen langen Zeitraum nachweislich bewährt. Wir wollen diese nun nicht verändern, sondern zugunsten der anderen Unterhaltsverpflichteten von leistungsberechtigten Personen im SGB XII ausweiten. Nun kann es im Einzelfall zu einem Ungerechtigkeitsempfinden kommen, aber in der Regel werden mehr Menschen entlastet. Eine Grenze über das Nettoeinkommen gestaltet sich dagegen schwieriger und kann zu größeren Verzerrungen bei der Berechnung führen.
Wir als SPD-Fraktion werden weiterhin für eine Bürgerversicherung kämpfen, in welche alle einzahlen, also auch Beamte, Abgeordnete und Selbständige. Mit einer solchen Bürgerversicherung würden wir auch dem Empfinden einzelner über ungerechte Berechnungsgrenzen entgegenwirken. Doch leider wehrt sich die Union noch gegen eine solche Bürgerversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Mützenich