Frage an Rolf Mützenich von Manuel N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich
es gibt die "Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Registrierung von Verbänden und deren Vertretern", wodurch Verbände in eine öffentlich einsehbare Liste eingetragen werden, um Gehör und Zugang zum Bundestag zu erhalten.
Was spricht für Sie dagegen, die GO so zu erweitern, dass auch mit Unternehmen so verfahren wird?
Warum gibt es hier eine Ungleichbehandlung?
Beste Grüße
M. N.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Transparenz bei der Lobbyarbeit. Wie Sie, sehen die SPD-Bundestagsfraktion und ich hier Änderungsbedarf. Innerhalb der SPD-Fraktion haben wir ein neues Gesetz diskutiert, welches neben den Verbänden auch die Aufnahme von Unternehmen in ein sogenanntes Lobbyregister vorzieht. Doch leider haben wir uns in der abschließenden Koalitionsverhandlung mit der Union hierbei nicht durchsetzen können. Wir bedauern dies sehr, mussten jedoch feststellen, dass die Union in den Gesprächen nicht bereit war, hier einen Kompromiss einzugehen.
Wir werden als SPD-Fraktion aber die Einführung eines umfassenden Lobbyregisters weiter auf der politischen Agenda behalten und hoffen auf eine baldige Einsicht der Union. Hier könnte auch öffentlicher Druck auf die Bundestagsfraktion von CDU/CSU durchaus hilfreich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Mützenich