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Rolf Mützenich
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Frage von Gunnar S. •

Frage an Rolf Mützenich von Gunnar S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mützenich,

heutigen Pressemeldungen zufolge sollen sich die Koalitionsspitzen auf eine erneute Verschärfung des WaffG geeinigt haben, um hierdurch das Spielen von Paintball zu verbieten. Hintergrund hierfür ist die schreckliche Tat von Winnenden.

Als Bürger mit zutiefst demokratischem Grundverständniss bin ich erschüttert über diese Entscheidung. Zusammen mit meinen Eltern war ich 1989 bei den Leipziger Montagsdemonstrationen auf der Strasse. Im Oktober flohen wir über Ungarn, damit vor allem mir die Möglichkeit gegeben wird, mein Leben frei bestimmen zu können. 20 Jahre später nun, schickt sich erneut und wiederholt eine Minderheit an, demokratische Grundrechte (die freie eigene Entfaltung, solange andere nicht zu Schaden kommen) einer eigenen Weltanschauung zu opfern.

Ich bin seit Jahren begeisterter Paintball- und Airsoftspieler. Es gibt keinen kausalen Zusammenhang zwischen beiden Sportarten und einigen wenigen Amokläufern. Beide Spielarten sind ausgeprägte Teamspiele und stehen allein dadurch im strikten Gegensatz zu solchen Einzeltätern. Vor allem ist bei näherer Betrachtung der Vorwurf, es ginge hier um simuliertes Töten, nicht haltbar.
Hier wird ein Hobby aus Populismus kriminalisiert, wohlwissend dass es keine Lobby der Betroffenen gibt. Wie beim angestrebten Verbot bestimmter Computerspiele wird auch ein Dialog gar nicht erst gesucht.

Perfide wie die deutsche Politik den Riegel vorschieben möchte. Da man weiß, dass die Aussage, Paintball verletze die Menschenwürde, vor Oberlandesgerichten wiederholt abgewiesen wurde, soll es nun ein Eingriff in die Waffengesetze richten. Wie sieht der neue Paragraf dann aus: "Alle Schusswaffen die Menschen NICHT verletzen können, sind gesetzeswidrig."? Gleichzeitig soll es eine Amnestie für "illegale Schusswaffen" geben. Offensichtlich jene, die dann illegal werden.

Vor dem Hintergrund des anstehenden Wahljahres, würde mich nun Ihre Meinung zu diesem Thema interessieren.

Hochachtungsvoll

Gunnar Schreck

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Sehr geehrter Herr Schreck,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Pressemeldungen beziehen sich auf die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe, die jetzt einen Gesetzentwurf vorlegen soll. Danach werden sich die zuständigen Fachgremien und Ausschüsse mit den Einzelheiten befassen. Sowohl die Verfassungsmäßigkeit und rechtliche Angemessenheit als auch die Wirksamkeit und Rechtsprechung müssen im Mittelpunkt der weiteren Beratungen stehen. Frühere Erfahrungen werden selbstverständlich in die Abstimmungen einbezogen.

Deutschland hat mit dem 2003 überarbeiteten "Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts" in Reaktion auf den Amoklauf in Erfurt am 26. April 2002 das Waffenrecht verschärft. Dazu gehören die Heraufsetzung der Altersgrenzen für den Waffenerwerb durch Sportschützen und Jäger, ein psychologisches Gutachten über die persönliche Eignung für Waffenbesitzer, die jünger als 25 Jahre sind, die Heraufsetzung der Altersgrenze für großkalibrige Waffen auf 21 Jahre, ein Verbot sogenannter „Pumpguns“ und eine Verschärfung für die Aufbewahrung von Schusswaffen.

Die nun geplante Änderung des Waffenrechts sieht unter anderem unangekündigte Hausbesuche bei Waffenbesitzern zur Kontrolle der Lagerung und Sicherung der Waffen, eine biometrischer Sicherung der Waffenschränke, die Heraufsetzung der Altersgrenze für großkalibrige Schusswaffen auf 18 Jahre, sowie die Schaffung eines bundesweiten Waffenregisters vor. Der Amoklauf von Winnenden hat gezeigt, dass es, trotz der bereits bestehenden, strengen Waffengesetze noch Lücken gibt, die es zu schließen gilt.

Das angedachte Verbot von Paintball-Spielen und Laserdome-Veranstaltungen ist also nur ein Teil des bisher geplanten Gesetzesentwurfes, der erst Ende Mai vorgelegt werden soll.

Rechtliche Regeln werden allerdings insgesamt die Gesellschaft nicht davon entbinden können, weiterhin grundsätzlich die Frage die Gewalt zu thematisieren. Kurzfristige Reaktionen nach schrecklichen Ereignissen sind genauso vordergründig wie vorschnelle Regelungen. Vor allem die große Zahl vermuteter illegaler Waffen in Deutschland muss in den parlamentarischen Beratungen meines Erachtens noch eingehend erörtert werden.

Sollte das Gesetz, so wie es jetzt geplant ist, zur Abstimmung kommen, können Sie sicher sein, dass wir Bedenken und Anregungen aufnehmen und nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden werden.

Gerne können wir weitere Fragen auch persönlich erörtern. Einen Gesprächstermin können Sie telefonisch mit meinem Mitarbeiter im Wahlkreisbüro vereinbaren (Tel. 0221-530 65 60).

In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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