
(...) Die Rahmenbedingungen müssen insgesamt so gestaltet werden, dass sich Arbeit lohnt, dass also jemand durch Arbeit mehr erhält als durch staatliche Transferleistungen. Bei einer Steuerentlastung für den Mittelstand, kann eine Inhaberin/ ein Inhaber eines Friseurgeschäftes auch ohne staatliche Verordnung einen Lohn zahlen, der deutlich über den von Ihnen beschriebenen 3,00 € liegt. (...)