Rolf Breidenbach
FDP
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Frage von Michael V. •

Frage an Rolf Breidenbach von Michael V. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Breidenbach

In der Vergangenheit wurden offensichtlich schon SWIFT Daten von den USA genutzt ( zu welchem Zweck ? )

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich die USA sowohl gegenüber In - als auch Ausländischen Bürgern bezüglich Rechtstaatlichkeit nicht korrekt verhalten haben ( Quantanamo, Gefangenenflüge sind nur Teile des sichtbaren Gipfel des Eisberges ).

Dass dieses brisante Thema der Weitergabe von persönlichen Daten von EU Bürgern nur durch " Zufall " heiß geworden ist, verdanken wir leider nicht den politischen Akteuren.
Insbesodere EU Institutionen übergehen wichtige Bürgerrechte - das EU Parlament ist schwach. Ist das die neue Demokratie der Vereinigten Staaten von Europa.
Warum wundern sich Politiker eigentlich über die EU Verdrossenheit der Bürger in den einzelnen Ländern ?

Ich möchte Sie um Ihre Meinung und Ihr Vorhaben zu der geplanten Weitergabe der SWIFT - Daten an US Behörden bitten.

Haben Sie herzlichen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Veittinger,

SWIFT wollte mit der Errichtung eines eigenen Rechenzentrums in der Schweiz den bisher erfolgten Zugriff der USA auf die innereuropäischen Überweisungsdaten beenden. Dies ist leider, darauf weisen Sie hin, bisher der Öffentlichkeit verborgen geblieben. Nun soll über ein Abkommen mit den USA eine Rechtsgrundlage geschaffen werden. Formal ist hierfür die Europäische Kommission zuständig. Aber Deutschland hätte ähnlich wie Frankreich bei der Zustimmung zum Beginn von Verhandlungen mit den USA einen Parlamentsvorbehalt anmelden können und müssen, um den gewählten Vertretern des Volkes ein Mitentscheidungsrecht einzuräumen. Diese Chance hat die jetzige Bundesregierung vertan. Die Europäische Kommission, die nun das Verhandlungsmandat erhalten hat, wäre gut beraten, den Abschluss eines Abkommens bis zum in Kraft treten des Vertrages von Lissabon hinauszuzögern, um dann wenigstens dem EU-Parlament eine wirksame Beteiligung zu ermöglichen. Ein Abkommen darf nach meiner Ansicht nicht hinter den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie zurückbleiben. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung ihrer Daten sowie die Möglichkeit Schadenersatz geltend zu machen, wie sie zum Standard innerhalb der EU gehören, müssen auch in einem Abkommen mit den USA Berücksichtigung finden. Behörden der USA dürfen über ein mögliches Abkommen nicht mehr Rechte erhalten, als sie europäischen Behörden zustehen.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Breidenbach