Frage an Rolf Breidenbach von Lars G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Herr Breidenbach,
auf mindestlohn09.de lese ich, dass Sie gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns sind. Sie begründen dies damit, dass dann Arbeitsplätze gerade im Niedriglohnsektor abgebaut und ins Ausland verlagert würden.
Daher meine Frage:
Wie können Sie mir klar machen, dass Friseurinnen/Friseure oder BusfahrerInnen mit 3 EUR brutto die Stunde angemessen bezahlt werden? Bei einer 40 Stunden-Woche verdienen diese Menschen gerade einmal knapp 500 EUR im Monat - für Vollzeitarbeit.
Und daran anschließend meine zweite Frage:
Wenn durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden - muss ich dann zum Haareschneiden oder wenn ich den Bus benutzen will demnächst nach Osteuropa fahren? Denn da bis auf Deutschland nahezu alle anderen Staaten der EU entweder gesetzliche Mindestlöhne oder eine funktionierende Tarifbindung haben, bleiben wechselwilligen Arbeitgebern sonst keine anderen Möglichkeiten.
Übrigens scheinen wir in Deutschland ja auch keinen Boom von Arbeitsverlagerungen aus den "Hochlohnländern" mit gesetzlichem Mindestlohn wie Luxemburg, Belgien oder den Niederlanden zu erleben. Seltsam, finden Sie nicht?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Ihr Lars Grigo
Sehr geehrter Herr Grigo,
erst heute komme ich dazu Ihre Anfrage zu beantworten.
Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist ein Eingriff in die Tarifautonomie und müsste daher zumindest von Gewerkschaftsseite her kritisch gesehen werden. Außerdem führt der Mindestlohn zu einem Einheitslohn in einer Branche unabhängig von den unterschiedlichen Lebensverhältnissen in Deutschland. Ein Mindestlohn kann im Ergebnis dazu führen, dass die Friseuse aus Ihrem Beispiel gar keine Arbeit findet bzw. dann entlassen wird. Das von der FDP propagierte Bürgergeld käme ihr nach den Plänen der FDP ergänzend zu Gute.
Bei der Einführung des Mindestlohns im Postbereich kam es zu einer Insolvenz eines Mitbewerbers. Wem ist damit geholfen? Die Rahmenbedingungen müssen insgesamt so gestaltet werden, dass sich Arbeit lohnt, dass also jemand durch Arbeit mehr erhält als durch staatliche Transferleistungen. Bei einer Steuerentlastung für den Mittelstand, kann eine Inhaberin/ ein Inhaber eines Friseurgeschäftes auch ohne staatliche Verordnung einen Lohn zahlen, der deutlich über den von Ihnen beschriebenen 3,00 € liegt.
Ich hoffe, damit ihre Fragen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Breidenbach