Frage an Roland Adelmann von Petra M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Bei Wikipedia lese ich bezüglich der Einführung eines neuen Kommunalwahlrechts mit Kummulieren und Panaschieren in NRW:
"Die Organisation „Mehr Demokratie“ übergab am 8. April 2008 95.000 Unterschriften für die Volksinitiative „Mehr Demokratie beim Wählen“. Die Initiative forderte ein demokratischereres Kommunalwahlrecht mit der Möglichkeit zu panaschieren und kumulieren. Der Landtag lehnte die Initiative mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP ab. Volksinitiativen in Nordrhein-Westfalen sind eher unverbindliche Petitionen an das Parlament."
NRW ist leider das einzige grosse Flächenland, in dem das Kummulieren und Panaschieren nicht möglich ist (ebenso nicht im Saarland und in Berlin). In allen anderen Bundesländern wird das erfolgreich praktiziert.
Die SPD hat leider auch nicht zugestimmt - und das trotz der tausenden von Unterschriften. Sie waren bisher nicht im Landtag. Wie stehen Sie denn persönlich zu einer Reform des Kommunalwahlrechts?
Herzliche Grüsse
Sehr geehrte Frau Müller,
die Möglichkeit des Panaschierens (d.h. das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten) und die Möglichkeit des Kumulierens (d.h. das Abgeben von mehreren Stimmen auf einen Kandidaten) sind eine sinnvolle Erweiterung der Wahlmöglichkeiten.
Panaschieren und Kumulieren stellen in meinen Augen eine bessere Einflussnahme der Wählerinnen und Wähler und damit eine Erweiterung der Demokratie dar. Ich befürworte eine Einführung auf kommunaler Ebene. Als Gegenargument dient oft die angebliche Überforderung des Wählers. Darum muss weiterhin die Möglichkeit bestehen bleiben auf einer übersichtlichen Wahlliste mit einem einfachen Kreuz ein Votum abgeben zu können. Das dies erfolgreich möglich ist sieht man daran, dass in 11 (!) Bundesländern bereits entsprechende Wahlordnungen bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Roland Adelmann